Contignü prinzipal
Cunsëi
Cunsëi | 08.11.2022 | 12:12
Ausschuss billigt Reform der Wohnbauförderung
4 Ja und 3 Enthaltungen im IV. Gesetzgebungsausschuss zum SVP-Gesetzentwurf. Anhörung zur Pflege geplant.
Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat heute die Arbeiten zum Landesgesetzentwurf Nr. 116/22 – Änderungen des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, "Wohnbauförderungsgesetz" (eingereicht von den Abg. Renzler, Deeg, Amhof und Bacher) – fortgesetzt und die Artikel 7 (mit einem Änderungsantrag des Abg. Renzler zur finanziellen Deckung) und 8 genehmigt. Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit 4 Ja (Paula Bacher, Franz Locher, Helmuth Renzler und Manfred Vallazza) und 3 Enthaltungen (Brigitte Foppa, Diego Nicolini und Franz Ploner) gutgeheißen. Brigitte Foppa hat einen Minderheitenbericht angekündigt.
Ausschussvorsitzende Paula Bacher erwidert auf die von Medien kolportierte Meinung, der Ausschuss könne seine Arbeiten ohne das Finanzgutachten der Landesregierung nicht abschließen: „Das Gutachten ist nicht bindend, der Ausschuss kann seine Entscheidungen trotzdem treffen.“ Bacher freut sich, dass es dem Ausschuss heuer gelungen ist, gleich drei wichtige und umfangreiche Gesetze auf den Weg zu bringen, zum Wobi, zum aktiven Altern und nun zur Wohnbauförderung: „Dieses Gesetz bietet den Rahmen, um wichtige Verbesserungen für die Menschen zu erreichen.“
Die für heute geplante Vorstellung der Durchführungsverordnung zum Landesgesetz 5/2022 (Wobi-Gesetz) wurde auf den 15. November vertagt.
Der Ausschuss plant zudem eine Anhörung zum Thema „Sozialbetreuung“.
(AM)