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Wahlen
Kundmachung - Ausgaben für Wahlwerbung
- Kundmachung - Ausgaben für Wahlwerbung [PDF 110 KB]
- Landesgesetz vom 19. September 2017, Nr. 14 "Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung" [PDF 780 KB]
- Text der zwischen dem Landtagspräsidium und der Prüfstelle des Landes abgeschlossenen Vereinbarung [PDF 90 KB]
- Formblatt in deutscher bzw. italienischer Sprache für die Abrechnung der Ausgaben für die Wahlwerbung seitens der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Vertreter bzw. Vertreterinnen der Listen [PDF 50 KB]
- Formblatt in deutscher bzw. italienischer Sprache für die Abrechnung der Ausgaben für die Wahlwerbung seitens der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Vertreter bzw. Vertreterinnen der Listen [DOC 350 KB]

Artikel 47 und 48 des Autonomiestatuts sehen vor, dass der Landtag in allgemeiner, direkter und geheimer Wahl und nach dem Verhältniswahlsystem für die Dauer von fünf Jahren gewählt wird.
Für die Wahl des Landtages bildet das gesamte Gebiet des Landes Südtirol einen einzigen Wahlkreis.
Foto: Rolf van Melis/pixelio
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Wahlmodus (Allgemeines, geltende Regelung)
Die Teilnahme an den Wahlen ist ein Recht und eine bürgerliche Pflicht. Jeder Bürger und jede Bürgerin verfügt über eine Listenstimme. Die Stimmabgabe erfolgt durch das Ankreuzen der gewünschten Liste auf dem Stimmzettel. Zusätzlich zur Listenstimme kann der Wähler/die Wählerin bis zu vier Vorzugsstimmen für Kandidaten/Kandidatinnen der angekreuzten Liste abgeben. Zur Wahl zugelassen (aktives Wahlrecht) sind alle Wählerinnen und Wähler, welche am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, in den Wählerlisten eingetragen sind, am Tag der Veröffentlichung des Wahlausschreibungsdekretes seit vier Jahren ununterbrochen in einer Gemeinde der Region Trentino-Südtirol ansässig sind und den größten Teil dieser vier Jahre in der Provinz Bozen verbracht haben.
Historisches Archiv
Hier finden Sie interessante Daten über die Ergebnisse der Landtagswahlen der vergangenen Legislaturperioden sowie der anderen in den letzten Jahren in Südtirol durchgeführten Wahlen (Parlaments-, Gemeinde- und Europawahlen) und Referenden.