Hauptinhalt
Transparente Verwaltung
Durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 soll die Beziehung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichen Verwaltung verbessert werden. Im Artikel 9, Absatz 1 legt das gesetzesvertretende Dekret fest, dass auf der Startseite der institutionellen Webseiten ein Bereich namens "Transparente Verwaltung" eingerichtet werden muss, damit die veröffentlichten Daten für alle zugänglich sind.
(Letzte Aktualisierung - Transparente Verwaltung: 14.02.2023)