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Organe

Das Autonomiestatut oder die interne Geschäftsordnung sieht verschiedene Organe vor, denen jeweils ganz spezifische Aufgaben zukommen. Wollen Sie über die einzelnen Organe Näheres erfahren, klicken Sie einfach die weiterführenden Links auf dieser Seite an.
Präsident/in
Der Präsident/Die Präsidentin vertritt den Landtag nach außen und wahrt dessen Würde und Rechte. Er/Sie beruft ihn ein, führt bei den Sitzungen den Vorsitz, hält die Ordnung aufrecht, sorgt für die Einhaltung der Geschäftsordnung, ...
Präsidium
Dem Präsidium gehören neben dem Präsidenten/der Präsidentin zwei Vizepräsidenten bzw. Vizepräsidentinnen sowie drei Präsidialsekretäre/innen an. Die beiden Vizepräsidenten/innen werden von den Sprachgruppen gestellt, denen der Präsident/die Präsidentin nicht angehört ...
Kollegium der Fraktionsvorsitzenden

Das Kollegium der Fraktionsvorsitzenden ist ein sehr wichtiges Organ, vor allem für die Abstimmung des Arbeitsprogramms und der Sitzungstermine des Landtages sowie für die Prüfung von Fragen verschiedener Natur, die sich im Verlauf einer Landtagssitzung ergeben können.
Gesetzgebungsausschüsse
Die Gesetzgebungsausschüsse haben die Aufgabe, die von Abgeordneten, der Landesregierung oder vom Volk (Volksinitiative) eingebrachten Gesetzentwürfe fachlich zu überprüfen, bevor sie im Plenum behandelt werden.
Andere Ausschüsse
- Wahlbestätigungsausschuss
- Ausschuss für die Geschäftsordnung
- Sonderausschüsse
- Untersuchungsausschuss
- Interregionale Landtagskommission (Dreier-Landtag)
- Paritätischer Ausschuss laut Artikel 84 Absatz 3 des Autonomiestatuts
Historisches Archiv
Hier finden Sie interessante Daten über die Zusammensetzung verschiedener Kollegialorgane in den vergangenen Legislaturperioden.