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Ausschuss für die Geschäftsordnung
Er wird vom Landtagspräsidenten/von der Landtagspräsidentin nach Anhören der Fraktionsvorsitzenden ernannt. Der Ausschuss besteht aus dem Landtagspräsidenten/der Landtagspräsidentin als Vorsitzendem/Vorsitzender und fünf Abgeordneten. Zwei Mitglieder müssen der politischen Minderheit angehören. Dem Ausschuss für die Geschäftsordnung obliegt die Vorprüfung aller Anträge auf Abänderung der Geschäftsordnung, die von den Abgeordneten eingebracht werden. Die Beratungsergebnisse werden dann dem Landtag zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.
Dieser Ausschuss, dem der/die Landtagspräsident/in von Rechts wegen vorsteht, setzt sich demnach wie folgt zusammen:
Zusammensetzung
Vorsitzende
- Mattei Rita - (Lega Salvini Alto Adige Südtirol)
Mitglieder
- Amhof Magdalena (SVP)
- Foppa Brigitte (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda)
- Köllensperger Paul (Team K)
- Lanz Gerhard (SVP)
- Vettori Carlo (Forza Italia Alto Adige Südtirol)
Download - Geschäftsordnung
- Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages
(genehmigt mit Beschluss des Landtages vom 12. Mai 1993, Nr. 4, abgeändert und ergänzt mit Beschluss des Landtages vom 11. Dezember 2001, Nr. 7, mit Beschluss des Landtages vom 7. Mai 2003, Nr. 5, mit Beschluss des Landtages vom 4. Mai 2011, Nr. 3, mit Beschluss des Landtages vom 9. März 2012, Nr. 2, mit Beschluss des Landtages vom 18. April 2012, Nr. 6, mit Beschluss des Landtages vom 26. Juni 2012, Nr. 8, mit Beschluss des Landtages vom 10. Juli 2012, Nr. 10, mit Beschluss des Landtages vom 17. September 2013, Nr. 6 und mit Beschluss des Landtages vom 4. März 2020, Nr. 1) [PDF 3 MB]