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Andere Ausschüsse

Neben den Gesetzgebungsausschüssen gibt es noch eine Reihe anderer ständiger oder ad hoc eingesetzter Ausschüsse. Es handelt sich dabei um folgende Ausschüsse:

Wahlbestätigungsausschuss

Der Landtag ist befugt und dazu berufen, selbst darüber zu befinden, ob die gewählten Abgeordneten alle Voraussetzungen für die Zulassung zum Amt und für dessen Ausübung erfüllen. Der Landtag bedient sich dazu eines Ermittlungsorgans, der als Wahlbestätigungsausschuss bezeichnet wird.


Ausschuss für die Geschäftsordnung

Der Ausschuss für die Geschäftsordnung obliegt die Vorprüfung aller Anträge auf Abänderung der Geschäftsordnung, die von den Abgeordneten eingebracht werden.


Sonderausschüsse

Der Landtag kann im Sinne von Artikel 24 der Geschäftsordnung zur Prüfung bestimmter Angelegenheiten oder Gesetzentwürfe, die Sachgebiete von besonderem Interesse für das Land betreffen, Sonderausschüsse bestellen.


Interregionale Landtagskommission (Dreier-Landtag)

Die Interregionale Kommission des Dreier-Landtags (Landtage von Südtirol, Tirol und Trentino mit Vorarlberg im Beobachterstatus) hat die Aufgabe, die Sitzungen des Dreier-Landtags vorzubereiten.