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„Auf den Spuren der Südtiroler Autonomie“ – Den Autonomie-Parcours erleben

Bei diesem Besuch dreht sich alles um die Südtiroler Autonomie: Die Schülerinnen und Schüler besuchen die multimediale Ausstellung auf dem Silvius-Magnago-Platz und gestalten dazu in Kleingruppen einen journalistischen Beitrag in Form einer kurzen Videoreportage. Im Anschluss können sie mit einer oder einem Abgeordneten über die Südtiroler Autonomie diskutieren und dabei ihre Videoreportagen zeigen.

Der Autonomie-Parcours auf dem Silvius-Magnago-Platz wirft in neun Stationen und einer Installation im gegenüberliegenden Park einen umfassenden Blick auf die Südtiroler Autonomie. Er zeigt auf, wie es zur Südtirol-Autonomie gekommen ist, worin ihre zentralen Inhalte bestehen und welche Werte damit verbunden sind. Wer waren Silvius Magnago und Alcide Berloffa und wie prägt die Südtiroler Autonomie die Menschen, die hier leben? Wie regelt die Autonomie das Zusammenleben der Sprachgruppen und auf welcher finanziellen Basis steht sie? Auch ein Blick über die Landesgrenzen und in die Zukunft wird gewagt: Wohin soll uns die Autonomie führen?

Lernziel

Entstehung und Grundkenntnisse der Südtiroler Autonomie kenne lernen und sich dazu eine Meinung bilden.

Dauer

90 Minuten

Zielgruppe

Biennium und Triennium

Materialien

  • Eigenes Smartphone (es reicht ein Gerät pro Kleingruppe)
  • Storyboard für die Konzeptarbeit sowie Block und Kugelschreiber für Notizen werden zur Verfügung gestellt

Programm

  1. Begrüßung und Empfang
  2. Besichtigung der Ausstellung am Silvius-Magnago-Platz und Erarbeitung der Videos
  3. Vorstellung der Ergebnisse und Gespräch mit der oder dem Abgeordneten
  4. Abschluss

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Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist der Südtiroler Landtagmit Sitz in Bozen, Sylvius-Magnago-Platz 6. e-mail privacy@landtag-bz.org

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Zweck der Datenverarbeitung Die von den Schulen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden gemäß den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Korrektheit und Transparenz verarbeitet; verwendet werden diese für die Organisation der Besuche von Schulklassen oder Jugendgruppen im Südtiroler Landtag und für ihre Teilnahme an den politischen Debatten von der Besuchertribüne aus, wo sie Landtagsabgeordneten während ihrer Arbeit mitverfolgen können. Für institutionelle Zwecke im Zusammenhang mit Initiativen und Tätigkeiten des Südtiroler Landtages können während dieser Besuche Fotoaufnahmen von den Schülern/Schülerinnen gemacht werden: Die Foto- und Videoaufnahmen werden gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen (Verordnung Nr. 2016/679/EU über die Verarbeitung personenbezogener Daten und Gesetz Nr. 633 vom 22. April 1941 betreffend den Schutz des Urheberrechts) verarbeitet.

Da zu diesen Besuchern kein direkter Kontakt besteht, ist es nicht möglich, die Einwilligung eines jeden Schülers/einer jeden Schülerin bzw. der Eltern oder Sorgeberechtigten einzusammeln. Daher wird die Schule ersucht, die Familien diesbezüglich zu informieren und so bald als möglich mitzuteilen, ob es Schüler bzw. Schülerinnen gibt, die nicht auf Foto- oder Videoaufnahmen erscheinen möchten bzw. dürfen. Sollte eine diesbezügliche Mitteilung eintreffen, werden die Aufnahmen der betroffenen Personen auf keinen Fall zur Verwendung kommen.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der im obigen Formular angegebenen personenbezogenen Daten – gemäß Artikel 6 der Verordnung Nr. 2016/679/EU – ist die Notwendigkeit, dem Antrag der Schule auf einen Besuch des Südtiroler Landtages durch ihre Schülerinnen und Schüler stattzugeben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung betreffend Foto- und/oder Videoaufnahmen, auf denen die Schüler und Schülerinnen zu sehen sind, die an den vom Südtiroler Landtag organisierten Initiativen und Aktivitäten teilnehmen, ist die Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder einer dem Verantwortlichen für die Datenverarbeitung übertragenen Aufgabe, die mit der Ausübung einer öffentlichen Gewalt zusammenhängt.


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Weitergabe der Daten: Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden in keiner Weise weitergeben. Die Foto- und/oder Videoaufnahmen von Schülern, die an den vom Südtiroler Landtag organisierten Initiativen und Aktivitäten teilnehmen, können zu Informationszwecken und zu institutionellen Zwecken veröffentlicht werden: z. B. in lokalen Tageszeitungen, Zeitschriften, Informations- und Anschauungsbroschüren sowie auf der institutionellen Website des Südtiroler Landtages (www.landtag-bz.org) und auf der Plattform für Jugendliche des Südtiroler Landtages (www.nova-bz.org).


Art der Datenverarbeitung und Aufbewahrungsfrist: Die Daten werden digital verarbeitet.  Die bereitgestellten Daten werden so lange aufbewahrt, wie es für die Organisation und Durchführung der Tätigkeiten des Südtiroler Landtages erforderlich ist; dies unter Einhaltung der für Daten und Dokumente gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen.


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