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Zusammensetzung - Aufgaben
Als Dreier-Landtag bezeichnet man die gemeinsame Sitzung des Südtiroler Landtages, des Tiroler Landtages sowie des Landtages der Autonomen Provinz Trient. Der Vorarlberger Landtag nimmt im Rahmen des Dreier-Landtages einen Beobachterstatus ein und nimmt an der gemeinsamen Landtagssitzung mit seinem Präsidenten bzw. seiner Präsidentin sowie den Mitgliedern des erweiterten Präsidiums teil.
Teilnahmeberechtigt sind auch die Mitglieder der jeweiligen Landesregierungen, auch wenn deren Mitglieder nicht - wie es in Tirol und auch im Trentino der Fall ist - nicht gleichzeitig auch Abgeordnete sein sollten.
Die ersten beiden gemeinsamen Sitzungen der erwähnten Landtage am 21. Mai 1991 in Meran und am 2. Juni 1993 in Innsbruck liefen noch unter der Bezeichnung "Vierer-Landtag", da der Vorarlberger Landtag an diesen noch als vollberechtigtes Mitglied teilgenommen hat. Als erster "richtiger" Dreier-Landtag kann somit erst die dritte gemeinsame Sitzung der Landtage am 31. Mai 1996 in Riva del Garda bezeichnet werden, an welcher der Vorarlberger Landtag erstmals nur mehr den Beobachterstatus eingenommen hat, da das Land Vorarlberg - so wurde der Beschluss begründet - sein Hauptaugenmerk nicht so sehr auf die Europaregion Tirol, sondern auf die Europaregion Bodenseeraum richten wollte.
Der Dreier-Landtag befasst sich laut Artikel 1 Absatz 3 der einschlägigen Geschäftsordnung "mit grenzüberschreitenden Themen und anderen Anliegen und kann in den in Diskussion stehenden Angelegenheiten Entschließungen fassen." So wurden in den bisher elf Vierer- bzw. Dreier-Landtagen insgesamt 218 Beschlüsse gefasst die Bereiche betrafen wie Bildung, Kultur und Jugend, Wirtschaft und ländliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt, Soziales, Gesundheit und Arbeit, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und institutionelle Angelegenheiten.