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Berichte der Landeshauptleute
Der Großteil der vom Dreier-Landtag gefassten Beschlüsse sind Entschließungen, mit welchen die Landesregierungen verpflichtet bzw. aufgefordert werden, in einem oder im anderen Sinn tätig zu werden.
Die Beschlüsse sind, so wie für die Landtage selbst, auch für die Landesregierungen rechtlich nicht bindend und bei der Umsetzung der Beschlüsse durch die Landesregierungen muss natürlich auch der oft unterschiedlichen Kompetenzlage in den beiden Autonomen Provinzen Bozen und Trient einerseits und im Land Tirol andererseits Rechnung getragen werden.
Die Geschäftsordnung sieht eine periodische Information der drei Landtage durch die jeweiligen Landesregierungen über die Umsetzung der vom Dreier-Landtag gefassten Beschlüsse vor. So erfolgt ein erster schriftlicher Bericht der Landeshauptleute von Südtirol, Tirol und des Trentino über die Umsetzung der genehmigten Anträge ein Jahr nach der jeweils letzten Sitzung des Dreier-Landtages, ein weiterer folgt spätestens 60 Tage vor der Sitzung des darauffolgenden Dreier-Landtages.