Hauptinhalt

Verfassung der Republik Italien

Der gegenwärtige Aufbau des italienischen Staates ist in der am 1. Jänner 1948 in Kraft getretenen Verfassung verankert, die nach den Wirren des 2. Weltkrieges und dem Volksentscheid über die Staatsform (Republik-Monarchie) dem Land eine neue Rechtsordnung gab. Die Verfassung wurde von der anlässlich des Volksentscheides vom 2. Juni 1946 gewählten Verfassungsgebenden Versammlung ausgearbeitet und von dieser am 22. Dezember 1947 in einer geheimen Abstimmung mit 453 Ja- und 62 Nein-Stimmen verabschiedet. Nach ihrer Verkündung durch den provisorischen Staatspräsidenten und der Veröffentlichung im Staatsanzeiger (Gazzetta Ufficiale) trat sie am 1. Jänner 1948 in Kraft.
Im Laufe der vergangenen 60 Jahre wurde die Verfassung in einigen Punkten geändert, wobei die mit Verfassungsgesetz vom 18. Oktober 2001, Nr. 3, am II. Teil V. Titel vorgenommenen Änderungen von besonderer Bedeutung sind.
Die auf dieser Seite aufscheinende Fassung gibt natürlich den derzeit geltenden Wortlaut der Verfassung der Republik Italien wieder.

Download - Verfassung Italien