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Rechnungslegungen - Fraktionsbeiträge
Den einzelnen Fraktionen des Südtiroler Landtages werden zur Unterstützung ihrer Tätigkeit aus dem Landtagshaushalt Beiträge, die sich nach der Größe der jeweiligen Fraktion richten, zugewiesen. Aufgrund der einschlägigen Verordnung müssen die einzelnen Landtagsfraktionen über die Verwendung der ihnen im Verlauf des Jahres zugewiesenen Beiträge, einschließlich des allfälligen Überschusses aus dem Vorjahr - der Teil der Beiträge, der im Laufe eines Jahres nicht verwendet wurde, verbleibt nämlich der Fraktion zur Abdeckung der Erfordernisse des darauffolgenden Jahres - Rechnung legen.
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