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Landtag | 12.01.2023 | 12:29

Plenarsitzung – Fonds zum Schutz von Eigentümern und Mietern, Entnahme problematischer Großraubtiere – mit VIDEO

Anträge von Team K und Enzian

Video (Landtag/GNews): https://we.tl/t-QNb4BtXfK1

 

Beschlussantrag Nr. 652/22 Mietmarkt - Einvernehmensprotokoll: Einrichtung des Fonds zum Schutz von Eigentümern und Mietern (eingebracht von den Abg. Ploner F., Rieder, Köllensperger und Ploner A. am 19.12.2022): Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. innerhalb eines Monats ab dem Datum der Genehmigung der vorliegenden Tagesordnung eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung der zuständigen Ämter der Autonomen Provinz Bozen und der repräsentativsten Organisationen, die Mieter und Immobilieneigentümer in Südtirol vertreten, einzusetzen, um – in Absprache mit der Landesanwaltschaft – den Vorschlag zur Verabschiedung eines „Einvernehmensprotokolls zur Unterstützung der Wohnungsvermietung mit der Einrichtung eines Garantiefonds zum Schutz vor unverschuldetem Zahlungsverzug“ zu bewerten und gegebenenfalls in einer Durchführungsverordnung umzusetzen, wobei die entsprechende Vorgehensweise und die Beteiligung an der finanziellen Ausstattung in der Arbeitsgruppe zu vereinbaren sind; 2. im Falle der Ausarbeitung einer Durchführungsverordnung gemäß Punkt 1 die Behandlung des Textes im vierten Gesetzgebungsausschuss des Landtags vorzusehen.
Mit dem kürzlich verabschiedeten Landesgesetz zum öffentlichen Wohnbau sei ein „Garantiefonds zum Schutz der Vermieterinnen und Vermieter“ eingeführt worden, sagte Franz Ploner (Team K). Doch sowohl der Mieterschutz als auch der Verband der Hauseigentümer stünden der vorgesehenen Form des Fonds skeptisch gegenüber. Die beiden Verbände, die unterschiedliche Interessen vertreten, hätten aber bereits vor einigen Jahren begonnen, ein Einvernehmensprotokoll zur Unterstützung der Wohnungsvermietung mit der Einrichtung eines Garantiefonds zum Schutz vor unverschuldetem Zahlungsverzug auszuarbeiten - es gebe einen Entwurf, der Zuspruch der öffentlichen Stellen und der Führungskräfte der zuständigen Landesämter erhalten habe. Er sei der Ansicht, dass das freie Spiel der unterschiedlichen Interessen in einen überzeugenden Rahmen gefasst werden sollte. Als grundlegendes Instrument könnte dabei das genannte Einvernehmensprotokoll dienen, dessen Inhalt von den verschiedenen Akteuren ausgehandelt und von der Landesregierung in entsprechenden Durchführungsverordnungen festgeschrieben werde, die wiederum vom vierten Gesetzgebungsausschuss behandelt würden.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) erinnerte daran, dass der Beschlussantrag bereits eine Tagesordnung zum Landesgesetz zum öffentlichen Wohnbau gewesen sei. Damals sei darum gebeten worden, den Antrag zurückzuziehen und an anderer Stelle wiedereinzubringen. Dies sei nun geschehen. Das Protokoll stammte aus dem Jahr 2015 und sah die Schaffung einer anderen Einrichtung als die nun im Gesetz vorgesehene vor, nämlich einen Fonds zur Vermeidung von Zwangsräumungen, indem ein Teil der Miete, die Familien nicht zahlen könnten, finanziell abgedeckt würde. Im Gesetz sei nun vorgesehen, “Versicherungsfonds” für Vermieter, die auf die Zwangsräumung warteten. Eine Maßnahme sei dringend erforderlich, da aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung in naher Zukunft mit mehreren uneinbringlichen Zahlungsrückständen zu rechnen sei. Er werde dem Antrag deshalb zustimmen, weil es notwendig sei.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) unterstrich, dass der Abg. Franz Ploner mit diesem Antrag einen sehr wichtigen Aspekt aufgeworfen habe. Wohnen werde in Südtirol immer mehr zum Luxus. Es sei besonders für junge Menschen, die keine Unterstützung von zu Hause unterhielten, kaum mehr möglich, sich ein Eigenheim zu kaufen oder auch nur von zu Hause auszuziehen. Jeder Puzzlestein sei notwendig, um hier für Unterstützung zu sorgen. Dieser Garantiefonds sei für sie ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein. Man werde in den kommenden Jahren noch weitere Schritte setzen müssen, damit sich junge Menschen das Wohnen leisten könnten. Der Beschlussantrag sei so formuliert, dass er von allen mitgetragen werden könne.
Die Abg. Rieder habe bereits angesprochen, so Hanspeter Staffler (Grüne), dass der Begriff “leistbares Wohnen” etwas ausgelutscht wirke. Doch er beschreibe die Situation gut. Man habe sich in den vergangenen Monaten immer wieder mit dem Thema befasst. Die Regelung über die Gemeindeimmobiliensteuer sei ein kleiner Schritt gewesen, so einer könne auch der vorliegende Vorschlag werden. Jungen Menschen brenne das Thema leistbares Wohnen wirklich unter den Fingernägeln.
Es werde nicht genügen, nur an den kleinen Stellschrauben zu drehen. Man höre immer wieder, dass der Leerstand zu reduzieren sei, doch laut den vorliegenden Zahlen sei dieser nicht so hoch. Es gebe zwar jene Wohnungen, die für touristische Zwecke zur Verfügung stünden, würden diese zur Verfügung stehen, dann würde sich die Situation entspannen. Das Problem könne erst dann gelöst werden, wenn man es gesamtheitlich angehe.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich, er sei nicht der Meinung, so wie der Abg. Staffler, dass das Problem durch weiteres Bauen von Wohnungen gelöst werden könne. Wenn für eine normale Wohnung in Südtirol 1.400 Euro Monatsmiete verlangt werde, dann sei das Wucher und Geschäftemacherei. Das ständige Bauen habe noch nie dazu geführt, dass der Wohnraum billiger geworden sei. Man würde dem Antrag zustimmen, auch wenn man sich bewusst sei, dass dieser das große Problem nicht lösen könne. Man werde eine Lösung finden müssen, wenn sich der Mietpreis in Südtirol nicht über den freien Markt beschränken lasse, müssten Maßnahmen auf steuerrechtlicher Ebene schaffen werden. Dies damit Wohnungen nicht über ihrem Wert vermietet würden.
LR Waltraud Deeg dankte für die Diskussion. Das Thema Mieten und Wohnen sei eines der zentralen Themen - nicht nur in Südtirol, sondern auch andernorts. Die Preise für Immobilien stiegen, die Preise für Mieten ebenso, auch für Studentenwohnungen. Der Trend sei überall derselbe. Grundsätzlich definierten sich Preise aus Angebot und Nachfrage - dies sei eine Logik des freien Marktes. Die Frage sei: Wie schaffe ich es, Wohnraum für Menschen zu schaffen, die in Südtirol leben und arbeiten? Bei einer unlängst stattgefundenen Konferenz hätten Experten gesagt, man habe bereits alle Instrumente in der Hand, um dafür zu sorgen. Diese Instrumente seien der geförderte, der konventionierte und der öffentliche Wohnbau. Es gelte, dass bei künftigen Konventionierungen die Mietraumbremse mitgedacht sei. Zum Vermieter- und Mieterschutzfonds: Die im Antrag genannten Organisationen und das Land hätten über viele Jahre immer wieder miteinander geredet, aber man sei nie - wie es auf Südtirolerisch heiße - “auf ein Gottsnam” gekommen, man habe also immer nur geredet, nie eine Lösung gefunden. Mit dem Wohnbaugesetz habe man eine Lösung gefunden. Es gebe dazu das Instrument des Beitrags für Miete, für den 39 Millionen Euro zur Verfügung stünden. Es gebe die Wohnungen des Wobi. Damit sei man in Südtirol besser aufgestellt als im restlichen Italien. Während der Pandemie hätten viele es nicht mehr geschafft, die Miete zu bezahlen. Sie habe eine Welle von Zwangsräumungen befürchtet. Doch während es 2017 181 waren und 2018 160 seien es 2020 34 gewesen, 60 2021 und 2022 163. Dies habe gezeigt, dass die Hilfsmaßnahmen funktioniert hätten. Ihr Vorschlag, so LR Deeg, wäre es, dass man sich zusammensetze und vereinbare, die genannten Organisationen in Umsetzung des Gesetzes an einen Tisch zu holen, um Anregungen einzuholen. Sie würde aber davon absehen, ein Datum festzulegen. Auch weil man durch die Pandemie noch immer in vielen Krisenherden arbeite.
Franz Ploner sagte, er wolle den Vorschlag der Landesrätin annehmen und habe durch die Datumsangabe auch keinen Druck machen wollen. Doch weil es bereits ein Einvernehmensprotokoll der Vergangenheit gebe, habe er angenommen, dass ein Vorankommen einfacher sei. Er wolle den beschließenden Teil gerne abändern und würde den Antrag bis zur Abänderung aussetzen.

Begehrensantrag Nr. 52/22 Großraubwildtiere - Entnahme, schnell, unbürokratisch und mit Vernunft (eingebracht von den Abg. Unterholzner, Leiter Reber, Mair, Locher, Vallazza und Bacher am 14.11.2022): Der Landtag möge die italienische Regierung und das italienische Parlament auffordern, 1. Grundlagen zu schaffen, um den Abschuss der problematischen Großraubwildtiere schnell und unbürokratisch im Bedarfsfall zu ermöglichen; 2. eine einheitliche Gangart für die Regulierung von Großraubwildtieren für den gesamten Alpenraum zu schaffen; 3. innerhalb des EU-Rechts sämtliche Möglichkeiten der Derogation auszuschöpfen, um die geregelte Entnahme auf die Wildart „canis lupus” vor allem in den Bergregionen an die Regelungen jener europäischen Mitgliedsstaaten anzugleichen, in welchen bereits jetzt Ausnahmen vom generellen Wolfsabschussverbot gelten; 4. gesetzgeberisch eine klare Regelung zu schaffen, die bei Angriffen durch nachweislich gefährliche Wildtiere zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar zur Anwendung kommt.
Josef Unterholzner (Enzian) schickte voraus, dass die Bauern seit Jahren gegen die Risse der eigenen Haustiere kämpften. Es sei an der Zeit, dass man dies in den Griff bekomme; nicht rede, sondern Fakten schaffe. Dass es möglich sei, beweise Schweden, wo es derzeit eine Wolfoffensive gebe. Ebenso Estland. Auch diese Länder seien in der EU - deshalb sei es möglich. Er sei ein Freund der Tiere, auch des Wolfs, aber bei dieser Situation könne man nicht länger zuschauen. Er erinnerte an die Verhandlungen zum Antrag und betonte, dass der wichtigste Punkt erhalten geblieben sei. Die Wölfe hätten keinen Feind mehr, und das sei für unsere bewirtschafteten Almen untragbar. In anderen Ländern sei ein Wolfsmanagement möglich, daher müsse es auch hierzulande möglich sein. Bis jetzt habe die Politik viel zu wenig weitergebracht.
Franz Locher (SVP) wies darauf hin, dass die vielen Berghöfe in Südtirol nur mit viel Leidenschaft zu erhalten seien, und da sei der Wolf ein Problem. Er räumte ein, dass einiges bereits unternommen wurde, z.B. mit den Herdenschutzmaßnahmen, die aber nicht viel gebracht hätten. Viele Staaten in Europa hätten für sich eine Ausnahme vom generellen Abschussverbot gemacht, und eine solche Ausnahme sei auch für Südtirol gerechtfertigt. Nach den Aussagen des neuen Landwirtschaftsministers zum Thema sehe er Lichtblicke. Auf diesem Wege könne man weitergehen.
Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) konnte an dem Antrag nur die Emotionalität teilen. Wer ein wolfsfreies Südtirol fordere, betreibe Populismus, denn der Wolf kenne keine Grenzen. Man sollte sich mehr an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren. Der Wolf sei sicher ein Problem für die Viehwirtschaft. Eine “unbürokratische” Entnahme könne er nicht befürworten, wohl aber ein einheitliches Vorgehen im ganzen Alpenraum. Dieser Antrag ziele auf Eindruck bei den Medien, eine wirkliche Lösung liege anderswo.
Es sei nicht nur ein emotionales Problem, entgegnete Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Die Schäden für die Berglandwirtschaft seien echt. Was beim Problem oft übersehen werde, seien die Hybriden, die weniger Scheu hätten und in die Siedlungen hineingingen. Entnahme bedeute nicht immer nur “Töten”, es gebe auch andere Wege, etwa ein Wegbringen. Auch eine Sterilisierung könne ins Auge gefasst werden, vor allem bei den Hybriden. Das Problem seien die Herdenbildung und die unkontrollierten Risse. Es brauche koordinierte Maßnahmen im Alpenraum, auch für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Auf gesamteuropäischer Ebene könne man sich überlegen, wo die Wölfe hingebracht werden könnten, wo sie keinen Schaden anrichten könnten.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) unterstrich, sie komme selbst aus einer Bergbauernfamilie und der Schutz der Nutztiere sei wichtig und richtig. Sie wolle kurz dazu Stellung nehmen, was die Einbringer des Begehrensantrags getan hätten: Denn der, der gestern vorgelegen habe, habe mit dem von heute nichts mehr zu tun. Es sei ein populistischer Antrag, der aufwiegle und Ängste schüre, die nicht real seien. Sei den Bauern, die die Einbringer scheinbar vertreten wollten, auch die Wahrheit gesagt worden, was so ein Antrag in Rom bewirke? Es scheine ihr, es gehe um persönliche Werbung für die Einbringer.
Hanspeter Staffler (Grüne) erklärte, dass der Begehrensantrag in Wirklichkeit nichts Neues sage - er habe aber das Problem, dass er das Pferd von hinten aufzäume. Man befasse sich im Landtag seit Jahren mit Wolfsmanagement. Am Ende gehe es darum, Tiere zu entnehmen. Es würde aus Sicht der Grünen mehr bringen, die Landwirte dazu zu bewegen, dass die vom Land gebotenen Maßnahmen angenommen würden. So habe Landesrat Arnold Schuler unlängst berichtet, dass es kaum Anfragen zum Herdenschutz gebe. Auch die Grünen seien für Wolfsmanagement, und fänden es auch okay, wenn am Ende aller möglichen Maßnahmen ein Tier entnommen werde - doch zuerst müssten andere Schritte umgesetzt werden. Das werde aber nicht getan. Nur von Entnahmen zu reden, und das Prophylaktische, das Vorbeugende auszublenden, sei nicht in Ordnung. Das Ganze müsse wissenschaftlich-sachlich angegangen werden.
Sandro Repetto (Demokratische Partei - Bürgerlisten) betonte, der ursprüngliche Antrag habe eine klare politische Ausrichtung gehabt: Man sei davon ausgegangen, dass die Politik bis jetzt nichts getan habe, was aber nicht stimme. Im beschließenden Teil des Antrags fehle der Impuls, das geltende Landesgesetz zum Großraubwild umzusetzen. Es fehle auch der Zusammenhang zu den hydrogeologischen Risiken, denn ein Monitoring von Bär und Wolf sei auch in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Angesichts dessen, wie der Antrag zustande gekommen sei und wer ihn letztendlich unterschrieben habe, könne man schließen, dass es um einen Angriff auf den zuständigen Landesrat gehe. Der Antrag gehe also weit über das Wolfsthema hinaus.
Die Regierung Meloni habe, so Marco Galateo (Fratelli d’Italia), sich bereits ausführlich mit dem Thema befasst. Es gebe mit dem jüngsten Haushaltsgesetz auch gesetzliche Regelungen, die es ermöglichten, dass die Regionen und autonomen Provinzen vorgehen könnten, wenn Wildtiere gefährlich werden, in anderen Regionen Italiens die Wildschweine, in Südtirol die Wölfe. Das Land müsse nur entscheiden, wie es das umsetzen wolle.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) machte dem Abg. Unterholzner ein Kompliment, weil er es dank dem Abg. Locher geschafft habe, die gesamte Volkspartei auf seine Seite zu ziehen. Der Großteil des abgeänderten Antrags entspreche dem ursprünglichen. Der Abg. Staffler habe Recht: Die Regeln gebe es schon, sie müssten lediglich angewandt werden. Es stünden auch öffentliche Mittel dafür zur Verfügung. Hier gehe es nicht um den Wolf, sondern viel mehr um die nächsten Wahlen. Der Kern des Problems sei der schnellere Abschuss des Wolfes. Er sei überzeugt davon, dass der Großteil jener, die später für die Annahme des Antrags stimmen würden, dies mit Bauchschmerzen machen würden - und das halte er nicht für gut.
LR Arnold Schuler erinnerte daran, dass die heute geltenden Regelungen zu einer Zeit eingeführt worden seien, als der Wolf noch nicht so weit verbreitet gewesen sei wie heute; auch in Südtirol habe sich der Wolf ausgebreitet. Es bräuchte die Lockerung der Regelungen und vernünftige Einzelentnahmen. Doch um mittelfristig die Konflikte zu reduzieren, würden Einzelentnahmen nicht ausreichen. Auch in der Weidehaltung müssten Maßnahmen gesetzt werden. In anderen Staaten der Europäischen Union gebe es Möglichkeiten der Entnahme. Italien diskutiere den sogenannten Wolfsplan seit 2003. Im ersten Entwurf des Managementplans war die Möglichkeit der Entnahme nicht vorgesehen, er habe in der Agrarkommission die Annahme des Planes ohne Möglichkeit der Entnahme verhindert. Es gebe immer noch einige Regionen, die von Entnahmen nichts wissen möchten. Der letzte Entwurf des Managementplans sehe nun aber die Möglichkeit der Entnahme vor. Das andere sei die Umsetzung des Landesgesetzes; es sei wichtig, dass man vom Verfassungsgerichtshof Recht bekommen habe. Man sei im Gespräch, um eine Lösung zu finden, um verstehen zu können, was die Voraussetzungen sind, das wissenschaftliche Gutachten zu erhalten und das Landesgesetz umsetzen zu können. Zum Selbstschutz gebe es bereits eine Regelung, dass man intervenieren könne - der Schutz des Lebens sei vorrangig. Aber Voraussetzung dafür sei ein aggressives, gefährliches Verhalten des Tieres. Seines Wissens habe es in Italien ein solches in den vergangenen Jahren nie gegeben. Allein das sich Nähern an ein Haus oder das Durchwandern eines Gebietes reiche nicht aus. Die Wissenschaft sei sich nicht einig, ab wann man von einem Wolf rede und bis wann um einen Hybrid. Bei den Entnahmen müsse man nicht unbedingt vom Schießen sprechen, sondern auch von möglichen Umsiedlungen und Sterilisationen, wie Abg. Knoll angemerkt habe. Das seien keine wirklichen Lösungen. Denn ein so scheues und schlaues Tier wie den Wolf einzufangen, sei ein sehr schwieriges Unterfangen. Und welches Land würde einen Wolf abnehmen? Der Südtiroler Politik werde häufig vorgeworfen, sie sei bezüglich Wolfs untätig. Das stimme nicht, es habe unzählige Treffen zum Thema gegeben - nicht nur auf nationaler Ebene, sondern darüber hinaus; es gebe Maßnahmen für Hirten usw.
Unterholzner bat um namentliche und getrennte Abstimmung aller Punkte. Einige Kollegen hätten ihm wegen des Einbringens des Begehrensantrags Populismus vorgeworfen, doch er arbeite seit Oktober 2018 sachlich und für die Wähler. Die Frage sei, ob das Problem gelöst worden sei. Die Antwort sei nein. Der Antrag solle ein Beitrag zur Lösung des Problems sein. Der Abg. Nicolini habe gemeint, dass bei diesem Thema Emotionen im Spiel seien - doch es seien inzwischen fast 300 Schafe im Jahr, die in Südtirol gerissen würden. Wenn man vor toten Tieren stehe, könne man durchaus emotional sein.
Der Begehrensantrag wurde in Teilabstimmungen zu den Prämissen und den einzelnen Punkten mehrheitlich (22 bis 27 Ja) angenommen.

Anschließend stellte Franz Ploner (Team K) den nach Absprache mit SVP-Fraktionsvorsitzender Magdalena Amhof abgeänderten Beschlussantrag Nr. 652/22 Mietmarkt - Einvernehmensprotokoll: Einrichtung des Fonds zum Schutz von Eigentümern und Mietern (eingebracht von den Abg. Ploner F., Rieder, Köllensperger und Ploner A. am 19.12.2022, mitunterzeichnet von der Abg. Amhof) kurz vor.
Sandro Repetto (Demokratische Partei - Bürgerlisten) ging davon aus, dass der so formulierte Antrag angenommen werde, bedauerte aber, dass der Zeitrahmen gestrichen worden sei. Er hoffe, die Verpflichtung bleibe nicht nur toter Buchstabe. 
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) sagte, die Grünen würden für den Antrag stimmen. Doch nun gehe es um den Schutz der Vermieter - so wie vom Gesetz vorgesehen. Man wolle auch einen Schutz für die Mieter.
Franz Ploner unterstrich, dass dies im IV. Gesetzgebungsausschuss gefordert worden sei, doch es sei dann nicht so gegangen. Auf dem Gesetz aufhängend wäre das schwierig gewesen.
LR Deeg ergänzte, dass es laut gesetzlichen Vorgaben Fälle gebe, in denen die Durchführungsverordnung im Gesetzgebungsausschuss behandelt werden müsse. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe würden vorgestellt werden. Es handle sich um einen weiteren Schritt. Das Ziel sei, bei dem Thema weiterzukommen und produktiv zu arbeiten.
Franz Ploner sagte, der Punkt 2 sei herausgenommen worden, weil die Landesrätin zu Protokoll geben werde, dass die Durchführungsverordnung im IV. GGA zur Durchsicht und Stellungnahme übermittelt werde. Das habe sie gemacht.
Anschließend kam der abgeänderte Antrag zur Abstimmung; er wurde einstimmig mit 33 Ja angenommen.

(Fortsetzung folgt)

(tres)