Die Volksanwaltschaft der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol
italiano ladin


 

Volksanwaltschaft
Laubengasse 22
39100 Bozen
Tel.
Fax
0471 301 155
0471 981 229
post@volksanwaltschaft.bz.it
 
Verwaltung des Landes
Die Volksanwaltschaft überprüft die Beschwerden, welche die Landesverwaltung betreffen und kann die Tätigkeit aller Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung überprüfen. Dazu gehören auch die vom Land beauftragten Körperschaften wie z.B. das Südtiroler Wohnbauinstitut WOBI.

Zuständig ist die Volksanwaltschaft auch für die Beschwerdeprüfung, Beratung und Vermittlung in Fragen, die das Gesundheitswesen, den Umwelt- und Naturschutz und Anliegen von Kindern und Jugendlichen betreffen.

Verwaltung des Sanitätsbetriebs
Die Volksanwältin prüft die Beschwerden von Patienten, die mit den Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens nicht zufrieden sind und informiert sie über ihre Rechte und Pflichten.

Verwaltung der Gemeinden
Die Volksanwältin übernimmt in den meisten Gemeinden des Landes auch die Aufgabe der Gemeindevolksanwältin und kann aufgrund von Vereinbarungen die Verwaltungstätigkeit der Gemeinden kontrollieren.

Verwaltung des Staates
Die Volksanwaltschaft ist auch beauftragt – allerdings nur im Übergangsweg bis zur Einsetzung des staatlichen Volksanwaltes – die Tätigkeit der Staatsverwaltung zu überprüfen, sofern diese in Südtirol erfolgt wie z.B. die Tätigkeit des Nationalinstitutes für soziale Fürsorge NISF/INPS und des Nationalen Fürsorgeinstitutes für Angestellte in der öffentlichen Verwaltung NFAÖV/INPDAP.
Die Bereiche Verteidigung, öffentliche Sicherheit und Rechtssprechung sind allerdings ausgenommen.

Die Einleitung von Prüfungsverfahren sowie Beratungen sind nur im Rahmen dieser Zuständigkeit möglich. Im Zweifelsfall rufen Sie uns einfach an. Bei anderen Problemen sind wir bemüht, Sie an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

 
 

Parteienverkehr
09.00 - 12.00 Uhr
15.00 - 16.30 Uhr

 

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