Die Volksanwältin ist eine vom Südtiroler Landtag gewählte Mittlerin zwischen Bürger und öffentlicher Verwaltung.
Sie wird in Ihrer Tätigkeit durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt, die das Team der Volksanwaltschaft bilden.
Die Aufgaben der Volksanwaltschaft sind im Wesentlichen die der Beschwerdeprüfung, Information, Beratung und Vermittlung bei Konflikten zwischen den Bürgern und Bürgerinnen auf der einen Seite und der öffentlicher Verwaltung auf der anderen.
Sie setzt sich für den Schutz der Rechte und Interessen von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der öffentlichen Verwaltung ein.
Um diesen Auftrag gerecht zu werden, arbeitet sie frei und unabhängig.