Die Volksanwältin des Landes Südtirol wird vom Südtiroler Landtag gewählt. Für die Wahl ist in den ersten zwei Wahlgängen eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und somit eine breite Akzeptanz über Parteigrenzen hinweg erforderlich.
Die Volksanwältin ist nicht Teil der Landesverwaltung, ihre Unabhängigkeit, auch gegenüber allen politischen Institutionen, wird durch die Ansiedlung der Volksanwaltschaft beim Landtag gestärkt.
Mit der Schaffung einer Volksanwaltschaftseinrichtung ist Südtirol einem bereits weltweiten Trend gefolgt, ein ursprünglich im skandinavischen Raum (“Ombudsmann“) beheimatetes Organ einzuführen, das dem Bürger eine Unterstützung im schwierigen Umgang einer immer komplizierter werdenden öffentlichen Verwaltung bieten soll.
Das Land Südtirol hat 1985 mit Dr. Heinold Steger den ersten Volkanwalt bestellt. Auf ihn folgte 1992 Dr. Werner Palla.
Seit 5. April 2004 ist Dr. Burgi Volgger Volksanwältin von Südtirol. Sie wurde vom Südtiroler Landtag mit einer Mehrheit von zwei Drittel im ersten Wahlgang für eine fünfjährige Amtsperiode gewählt.