Landesbeirat für Kommunikationswesen
 
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Die so genannte "par condicio“, also die Chancengleichheit für die politischen Subjekte beim Zugang zu den Medien, ist im Gesetz vom 22. Februar 2000, Nr. 28 verankert.
Teilweise abgeändert wurde diese Regelung durch das Gesetz vom 6. November 2003, Nr. 313, das die Regelung für die lokalen Hörfunk- und Fernsehsender an einen Selbstregulierungskodex delegiert. Dieser Kodex wurde mit Dekret des Kommunikationsministers vom 8. April 2004 erlassen.


Durch diese Gesetze wird der Landesbeirat für Kommunikationswesen mit der Koordinierung, der Überwachung und der Kontrolle von politischen Informationssendungen in Wahlkampfzeiten beauftragt.


 

Bestimmungen über die Chancengleichheit
Gesetz vom 22. Februar 2000, Nr. 28 "Bestimmungen über die Chancengleichheit beim Zugang zu den Medien während der Wahl- und Referendumskampagnen sowie über die politische Kommunikation"
(veröffentlicht im Gesetzesanzeiger der Republik Nr. 43 vom 22. Februar 2000),
abgeändert durch das Gesetz vom 6. November 2003, Nr. 313 "Bestimmungen über die Umsetzung des Pluralismus-Prinzips in den Sendungen der lokalen Radio- und Fernsehsender"
(veröffentlicht im Gesetzesanzeiger der Republik Nr. 268 vom 18. November 2003)
Download PDF (48 KB)


Selbstregulierungskodex
Selbstregulierungskodex
laut Gesetz vom 6. November 2003, Nr. 313 (Dekret des Kommunikationsministers vom 8. April 2004)
Download PDF (21 KB)

Kugel Verordnung der Aufsichtsbehörde für Kommunikationswesen für die Volksabstimmungen am 25. Oktober 2009 Download PDF (14 KB)

Kugel Liste der Hörfunk -und Fernsehsender - Ausstrahlung von kostenlosen selbstverwalteten Wahlwerbespots anlässlich der Volksabstimmungen vom 25. Oktober 2009 Download PDF (10 KB)



 

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