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Die so genannte "par condicio“, also die Chancengleichheit für die politischen Subjekte beim Zugang zu den Medien, ist im Gesetz vom 22. Februar 2000, Nr. 28 verankert.
Teilweise abgeändert wurde diese Regelung durch das Gesetz vom 6. November 2003, Nr. 313, das die Regelung für die lokalen Hörfunk- und Fernsehsender an einen Selbstregulierungskodex delegiert. Dieser Kodex wurde mit Dekret des Kommunikationsministers vom 8. April 2004 erlassen.
Durch diese Gesetze wird der Landesbeirat für Kommunikationswesen mit der Koordinierung, der Überwachung und der Kontrolle von politischen Informationssendungen in Wahlkampfzeiten beauftragt.
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