Jedes Jahr veröffentlicht das Kommunikationsministerium die Bestimmungen für die Gewährung der vom Gesetz 448/1998, Artikel 45 Abs. 3 vorgesehenen Beiträge an die lokalen Fernsehsender.
Die Ausschreibung erfolgt aufgrund des Ministerialdekrets 292/2004 (Neue Bestimmungen für die Gewährung der von Artikel 45 Absatz 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 1998, Nr. 448 in geltender Fassung vorgesehenen Beiträge zugunsten der lokalen Fernsehsender), veröffentlicht im Gesetzesanzeiger der Republik Nr. 285 vom 4. Dezember 2004.
Der Beirat für Kommunikationswesen hat die Aufgabe zu überprüfen, ob die ansuchenden Sender die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Anschließend muss die Rangordnung der zugelassenen lokalen Fernsehsender erstellt werden.
Das Gesuch ist nach dem Muster von Anlage B (Ministerialdekret Nr. 225 vom 1. Oktober 2002) zu verfassen und per Einschreiben oder Fax binnen 30. Oktober des Jahres, auf das sich der Beitrag bezieht, an folgende Anschrift zu senden:
Ministero delle Comunicazioni – DGSCER – Ufficio V – V.le America, 201 – 00144 ROMA.
Hinweis:
Damit die auf dieser Seite vorhandenen PDF-Dokumente geöffnet und angezeigt werden können, muss der Acrobat Reader installiert sein. Klicken Sie hier, um den Acrobat Reader jetzt downzuloaden.