Landesbeirat für Kommunikationswesen
 
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Staatliche Beiträge
Beiträge an die lokalen Fernsehsender
(Gesetz 448/1998, Artikel 45 Abs. 3)

Jedes Jahr veröffentlicht das Kommunikationsministerium die Bestimmungen für die Gewährung der vom Gesetz 448/1998, Artikel 45 Abs. 3 vorgesehenen Beiträge an die lokalen Fernsehsender.

Die Ausschreibung erfolgt aufgrund des Ministerialdekrets 292/2004 (Neue Bestimmungen für die Gewährung der von Artikel 45 Absatz 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 1998, Nr. 448 in geltender Fassung vorgesehenen Beiträge zugunsten der lokalen Fernsehsender), veröffentlicht im Gesetzesanzeiger der Republik Nr. 285 vom 4. Dezember 2004.

Der Beirat für Kommunikationswesen hat die Aufgabe zu überprüfen, ob die ansuchenden Sender die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Anschließend muss die Rangordnung der zugelassenen lokalen Fernsehsender erstellt werden.

Folgende Rangordnungen können abgerufen werden:

 
2007
Rangordnung 2007
(Rangordnung der Ansuchen von privaten Hörfunksendern um staatliche Beiträge)
Download PDF (336 KB)

 

2006
Rangordnung 2006
- genehmigt in der Sitzung des Landesbeirates für Kommunikationswesen vom 7. Juli 2006. Die Finanzierung zugunsten der Provinz Bozen belief sich auf 167.215,86 Euro bei einer Gesamtbereitstellung auf gesamtstaatlicher Ebene in Höhe von 90.314.519,40 Euro.
Download PDF (17 KB)
 
2005
Rangordnung 2005
- genehmigt in der Sitzung des Landesbeirates für Kommunikationswesen vom 24. August 2005. Die Finanzierung zugunsten der Provinz Bozen belief sich auf 167.215,86 Euro bei einer Gesamtbereitstellung auf gesamtstaatlicher Ebene in Höhe von 90.314.519,40 Euro.
Download PDF (23 KB)
 
2004
Rangordnung 2004
– genehmigt in der Sitzung des Landesbeirates für Kommunikationswesen vom 11. März 2005. Die Finanzierung zugunsten der Provinz Bozen belief sich auf 142.247,19 Euro bei einer Gesamtbereitstellung auf gesamtstaatlicher Ebene in Höhe von 77.183.519,40 Euro.
Download PDF (23 KB)
 
 
Ausschreibungen
Ausschreibung 2008
(veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 85 vom 10. April 2008)
Download PDF (21 KB)
Ausschreibung 2007
(veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 137 vom 15. Juni 2007)
Download PDF (34 KB)
 
 
Beiträge an die lokalen Hörfunksender
(Gesetz Nr. 448/2001, Artikel 52 Absatz 18)

Die Bestimmungen zur Gewährung von Beiträgen an die lokalen Hörfunksender sind in dem mit Ministerialdekret Nr. 225 vom 1. Oktober 2002 erlassenen Reglement enthalten.

Das Gesuch ist nach dem Muster von Anlage B (Ministerialdekret Nr. 225 vom 1. Oktober 2002) zu verfassen und per Einschreiben oder Fax binnen 30. Oktober des Jahres, auf das sich der Beitrag bezieht, an folgende Anschrift zu senden:
Ministero delle Comunicazioni – DGSCER – Ufficio V – V.le America, 201 – 00144 ROMA.

 
 
 

 

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