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Amt für Rechts- und Gesetzgebungsangelegenheiten
Landtagsgebäude,
Crispistr. 6
0471 946211
Fax 0471 973754
gesetzgebungsamt@landtag-bz.org
Art. 7
- Dem Amt für Rechts- und Gesetzgebungsangelegenheiten obliegen:
- die juridische und gesetzgeberische Beratung der Ämter des Landtages, der Organe des Landtages und der Abgeordneten
- die Prüfung der Gesetzentwürfe in juridischer Hinsicht und unter dem Gesichtspunkt ihrer Vereinbarkeit mit den EG-Bestimmungen sowie die Ausarbeitung allfälliger diesbezüglicher Anmerkungen;
- der Sekretariatsdienst für die verschiedenen Landtagskommissionen, einschließlich der interregionalen, und gegebenenfalls für deren Unterkommissionen, nämlich Bearbeitung der entsprechenden Akte, Verfassung der Sitzungsberichte und der entsprechenden Protokolle;
- in Zusammenarbeit mit dem Übersetzungsamt die korrekte sprachliche Formulierung sowohl der deutschen als auch der italienischen Fassung der Gesetzentwürfe;
- die Planung und Koordinierung der Sitzungen der Gesetzgebungskommissionen unter Beachtung der von der Geschäftsordnung des Landtages vorgeschriebenen oder, in den vorgesehenen Fällen, von dem Präsidenten/der Präsidentin festgelegten Fristen;
- technisch-juridische Beratung der Vorsitzenden der unter Buchst. c) genannten Organe bei der Erstellung der Einberufung und gegebenenfalls des schriftlichen Berichtes über die Arbeiten sowie bei allen anderen Verrichtungen, die zur ordnungsgemäßen Arbeitsweise der Organe beitragen;
- die Kontakte auf technischer Ebene mit den Gesetzgebungs- und Rechtsdiensten der Legislative und Exekutive des Staates, der Regionen und der autonomen Provinzen sowie mit der interregionalen Beobachtungsstelle über die Gesetzgebung;
- die Verrichtungen im Zusammenhang mit Verfassungsstreitigkeiten;
- die Verfassung der Anmerkungen zu den Gesetzentwürfen, die über ein Volksbegehren oder von Abgeordneten eingebracht worden sind, sowie, für die Gesetzentwürfe der Landesregierung, die allfällige Ajournierung der von der Landesregierung erstellten Anmerkungen aufgrund der von der Gesetzgebungskommission und/oder im Plenum am Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen;
- die Sammlung, Katalogisierung, Verbreitung und Aufbewahrung der Rechtsunterlagen, die für den Landtag im allgemeinen und die Behandlung der Gesetzentwürfe im besonderen von Interesse sein können;
- die Rechtsverteidigung des Landtages und seiner Organe, wobei die nötigen Kontakte zu etwaigen beauftragten externen Rechtsanwälten zu pflegen sind;
- der Bibliotheksdienst und der EDV-gestützte Dokumentationsdienst;
- der technische Beistand und die Zusammenarbeit mit dem/der Generalsekretär/in bei den Landtagssitzungen und der endgültigen Abfassung der vom Landtag genehmigten Akte.
Quelle: "Verwaltungs- und Führungsstruktur des Südtiroler Landtages" (genehmigt mit Beschluss des Südtiroler Landtages vom 11. November 1993, Nr. 12)