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Rückblick auf die bisherigen Vierer- bzw. Dreier-Landtage
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Erste gemeinsame Landtagssitzung in Meran - Viererlandtag (21. Mai 1991) | Die erste gemeinsame Sitzung der Landtage von Südtirol, Tirol, des Trentino und Vorarlbergs, deren Planung vom Südtiroler Landtag am 5. Juni 1990 beschlossen worden war, fand am 21. Mai 1991 unter dem Vorsitz der damaligen Landtagspräsidenten Rosa Franzelin Werth (Südtirol), und der damaligen Landtagspräsidenten Carl Reissigl (Tirol), Pierluigi Angeli (Trentino) und Bertram Jäger (Vorarlberg) statt. Auf der Tagesordnung dieser ersten als "Vierer-Landtag" bezeichneten Sitzung stand die Verabschiedung von zwei Resolutionen, und zwar einer Resolution über eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der vier beteiligten Länder sowie einer Resolution über das sogenannte "Accordino", das heißt der im Gruber-Degasperi-Abkommen festgehaltenen Regelung über den erleichterten Warenaustausch zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg sowie der Region Trentino/Südtirol. Die politisch bedeutsamere Regelung war natürlich jene über eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der vier Länder. Im entsprechenden Begleitbericht hieß es unter anderem, dass die lange gemeinsame Tradition demokratischer Selbstverwaltung der vier anwesenden Länder einen Reichtum und ein Ideal darstellen, die nicht nur erhalten, sondern unbedingt weiter ausgebaut werden müssten. Dazu gehörten das friedliche Zusammenleben der Sprachgruppen, die Zusammenarbeit und die Solidarität, die regionale Selbstverwaltung und die Achtung des Individuums. Eventuelle zwischen den einzelnen Ländern bestehende Unterschiede sollten nicht zu Konflikten führen, sondern als gegenseitige Bereicherung auch für die kulturelle, wirtschaftliche und soziale Besserstellung genutzt werden. Die Aufgabe der vier Länder Südtirol, Tirol, Trentino und Vorarlberg musste es deshalb sein, geeignete Initiativen zur Aufwertung der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Ressourcen zu ergreifen und dadurch zu einem Wegbereiter für ein zukünftiges geeintes Europa, in welchem die regionale Dimension eine größere Rolle spielen sollte, zu werden.
Im Zuge der aus 9 Punkten bestehenden Resolution, in welcher zwar vorwiegend allgemein, aber einige auch bereits konkret gehaltene Absichtserklärungen über eine verstärkte Zusammenarbeit der vier Länder ihren Niederschlag fanden, wurde unter anderem den Präsidenten der vier Landtage die Aufgabe übertragen "die hier zum Ausdruck gebrachten Absichten in ihrem Wirkungsbereich zu verfolgen und eine interregionale Kommission einzurichten mit der Aufgabe, die gemeinsamen Sitzungen der Landtage, die zumindest alle zwei Jahre stattfinden sollen, vorzubereiten. Diese Kommission muss die Zusammensetzung der jeweiligen Landtage widerspiegeln." Die Resolution wurde mit 3 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen, also mit großer Mehrheit, genehmigt.
Zweite gemeinsame Landtagssitzung in Innsbruck - Viererlandtag (2. Juni 1993) |
Die zweite gemeinsame Sitzung der Landtage von Südtirol, Tirol, des Trentino und Vorarlbergs fand am 2. Juni 1993, also zwei Jahre nach der ersten Sitzung in Meran, in Innsbruck statt. Der Tiroler Landtag hatte nämlich im vereinbarten Rotationsverfahren die Ausrichtung dieses ersten Folgetreffens übernommen.
Auf der Tagesordnung dieses zweiten Treffens der vier Landtage standen, als Tagesordnungspunkt 1, die Genehmigung der Geschäftsordnungen für die Interregionale Landtagskommission sowie für die gemeinsame Landtagssitzung (Vierer-Landtag), die Behandlung eines Antrages zur interregionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften (Tagesordnungspunkt 2) sowie die Behandlung von aus jeweils mehreren Annexen bestehenden Anträgen betreffend die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Länder des "Accordino"-Raumes im Bereich von Wissenschaft, Forschung, Schule, Kultur, Sport und Information (Tagesordnungspunkt 3), den Verkehr und die Wirtschaft (Tagesordnungspunkt 4) sowie die Bereiche Landwirtschaft, Raumordnung und Fremdenverkehr (Tagesordnungspunkt 5).
Aufgrund des am Vortag der gemeinsamen Landtagssitzung von der Interregirnalen Landtagskommission gefassten Beschlusses wurde die Genehmigung der Geschäftsordnungen vertagt, da der Vorarlberger Landtagspräsident Bertram Jäger gleich zu Beginn der Sitzung den Wunsch des Landes Vorarlberg nach einer selektiven und somit reduzierten Mitarbeit deponierte. Er begründete diese Haltung Vorarlbergs mit dem Hinweis, dass neben der Euregio Tirol auch eine Euregio Bodensee im Entstehen sei und dass sich Vorarlberg aus historischen, kulturellen und geographischen Gründen eher letzterer zugehörig fühle und dort auch konkret mitarbeiten wolle. Dieses klare Bekenntnis zur Euregio Bodensee schließe aber eine Mitarbeit Vorarlbergs im Rahmen des Vierer-Landtages nicht aus, nur müsse diese Mitarbeit eine reduzierte, selektive, das heißt auf jene Bereiche beschränkte Mitarbeit sein, die Vorarlberg auch direkt berühren und interessieren. Präsident Jäger fügte hinzu, dass somit eine Neupositionierung bzw. ein Überdenken der Rolle Vorarlbergs im Rahmen des Vierer-Landtages unerlässlich und auch im Interesse der anderen drei Partner sei, da Vorarlberg auf keinen Fall als Bremser oder Hemmschuh auftreten und dadurch den Spielraum der anderen drei Landtage einengen möchte.
Die auf den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4 und 5 aufscheinenden Anträge zu den bereits vorhin genannten Themen, in denen von grenzüberschreitenden Initiativen wie der Errichtung einer Richtfunkringleitung Bozen-Innsbruck-Bozen sowie dem Austausch von Radio- und Fernsehprogrammen, einem Schüler- und Lehreraustausch, der Einsetzung einer gemeinsamen Kommission im Hinblick auf die Organisation gemeinsamer Sportveranstaltungen, gemeinsamen Anstrengungen im Bereich der Landwirtschaftsförderung und der Vermarktung von Lebensmitteln aus dem Berggebiet sowie der Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene u. a. m. die Rede war, wurden dagegen mit breiter Mehrheit genehmigt.
Dritte gemeinsame Landtagssitzung in Riva del Garda - Dreier-Landtag (31. Mai 1996) |
Die dritte gemeinsame Landtagssitzung hat der Landtag der Autonomen Provinz Trient am 31. Mai 1996 in Riva del Garda ausgerichtet. Diese Sitzung kann auch als der erste "richtige" Dreier-Landtag bezeichnet werden, da der Vorarlberger Landtag an dieser Sitzung erstmals nur mehr den Beobachterstatus inne hatte, den er nach dem Vierer-Landtag von Innsbruck begehrt hatte und der ihm von den anderen drei Ländern gerne und vorbehaltlos eingeräumt worden war. Eine weitere Besonderheit dieser Sitzung war es auch, dass es der erste Dreier-Landtag nach dem EU-Beitritt Österreichs am 1. Jänner 1995 war und somit alle beteiligten Länder erstmals aus EU-Mitgliedsstaaten kamen.
Auf der Tagesordnung der Sitzung, die wie bereits jene der vorangegangenen Sitzung in Innsbruck, von der aus den drei Landtagspräsidenten und, für jeden der drei Landtage, aus jeweils 6 Abgeordneten bestehenden Interregionalen Landtagskommission erstellt worden war, standen insgesamt 21 von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern eingebrachte Anträge sowie 2 Beschlussanträge zum Thema der Subsidiarität, die von der Interregionalen Landtagskommission noch am Vorabend der Sitzung vorberaten und im Dringlichkeitswege auf die Tagesordnung gesetzt worden waren.
Von den somit insgesamt 23 Anträgen betrafen 3 die Bereiche Aus- und Weiterbildung und Kultur, 4 die Bereiche wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigungslage, 4 die Bereiche Umweltschutz und Schutz des Territoriums in den Alpenregionen, 3 den Bereich Verkehr sowie insgesamt 8 die Themen Anti-Drogenpolitik, gemeinsame Beteiligung der drei Länder an der Weltausstellung EXPO in Hannover, Zivilschutz, Verbreitung einer Kultur des Friedens und des Zusammenlebens, Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit der drei Landtage und über gemeinsame Initiativen sowie Anliegen in Zusammenhang mit der EU-Regierungskonferenz 1996 in Turin.
Alle 23 Anträge wurden vom Dreier-Landtag genehmigt, 20 davon einstimmig.
Vierte gemeinsame Landtagssitzung in Meran - Dreier-Landtag (19. Mai 1998) |
Im Jahre 1998 traf es wieder den Südtiroler Landtag, den Dreier-Landtag auszurichten. Dieser fand dann am 19. Mai wiederum im Kursaal in Meran statt.
Wie immer wurden auch diesmal die von den Abgeordneten und Regierungsmitgliedern termingerecht eingebrachten Anträge von der Interregionalen Landtagskommission vorberaten und auf die Tagesordnung des Dreier-Landtages gesetzt. Auf die Tagesordnung gesetzt wurden von der Interregionalen Landtagskommission endlich auch die von den Präsidenten der drei Landtage Montefiori (Südtirol), Mader (Tirol) und Giordani (Trient) unterzeichneten Anträge, welche die Genehmigung der Geschäftsordnung für den Dreier-Landtag und für die Interregionale Landtagskommission zum Inhalt hatten. Die endgültigen Entwürfe dieser Geschäftsordnungen waren nämlich nach intensiven Beratungen von der Interregionalen Landtagskommission in ihren Sitzungen vom 21. Oktober 1997 und 16. April 1998 jeweils einstimmig genehmigt worden. Eine Neufassung der Geschäftsordnungsentwürfe, die bereits auf der Tagesordnung der Sitzung des Dreier-Landtages vom 2. Juni 1993 in Innsbruck gestanden hatten, im letzten Moment aber von der Tagesordnung abgesetzt worden waren, war notwendig geworden. Zum einen, weil das Land Vorarlberg im unmittelbaren Vorfeld der genannten gemeinsamen Sitzung den Wunsch geäußert hatte, seine Rolle und damit die Form der zukünftigen Mitarbeit innerhalb des Vierer-Landtages überdenken und neu definieren zu können, zum anderen, weil in der Folge nach erfolgter Abstimmung der Geschäftsordnungsentwürfe auf die neue Rolle Vorarlbergs (Beobachterstatus) im Vorfeld des Dreier-Landtages vom 31. Mai 1996 in Riva del Garda, auf dessen Tagesordnung die überarbeiteten Entwürfe stehen sollten, von Seiten einiger Mitglieder der Interregionalen Landtagskommission die Forderung nach einer nochmaligen Überarbeitung der Entwürfe im Sinne der Zuerkennung von mehr Rechten an die politische Minderheit laut geworden war. Dieses Anliegen, dem unter dem vorhandenen Zeitdruck nicht mehr entsprochen werden konnte, hatte somit eine Vertagung der geplanten Verabschiedung der Geschäftsordnungsentwürfe auf den nächsten Dreier-Landtag notwendig gemacht.
Auf der Tagesordnung des Dreier-Landtages standen neben den genannten Geschäftsordnungsentwürfen, die mit großer Mehrheit genehmigt wurden, auch ein vom Landeshauptmann des Trentino Carlo Andreotti, vom Präsidenten des Tiroler Landtages Helmut Mader sowie vom Tiroler Landeshauptmann Wendelin Weingartner eingebrachter Antrag betreffend die Genehmigung einer Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen einer Europaregion zwischen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Autonomen Provinz Trient und dem Land Tirol sowie insgesamt 17 von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern eingebrachte und von der Interregionalen Landtagskommission zur Behandlung zugelassene Anträge. Die in diesen Anträgen angesprochenen Themen reichten von Umwelt, Verkehr, Zivilschutz, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Energiepolitik über Schule und Kultur bis hin zu Berufsausbildung und Beschäftigungspolitik, Gesundheitswesen, Behindertensport und Jugend. All diese Anträge wurden vom Dreier-Landtag schließlich auch genehmigt. Politisch am umstrittensten war - was sich auch in der Vorlage einiger Abänderungsanträge, in zahlreichen Debattenbeiträgen und schließlich im Abstimmungsergebnis (9 Gegenstimmen) äußerte - der Antrag, der die Genehmigung einer Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen einer Europaregion zwischen den drei Ländern Südtirol, Tirol und Trentino zum Inhalt hatte.
Fünfte gemeinsame Landtagssitzung in Innsbruck - Dreier-Landtag (24. Mai 2000) |
Nach dem Südtiroler Landtag im Jahre 1998 war im Jahre 2000, also im vorgesehenen Abstand von 2 Jahren, wiederum der Tiroler Landtag an der Reihe, die fünfte gemeinsame Sitzung der drei Landtage auszurichten. Die Sitzung fand am 24. Mai 2000 im "Congress Innsbruck" statt.
Der Sitzung vorausgegangen war, wie von der einschlägigen Geschäftsordnung vorgesehen, eine Sitzung der Interregionalen Landtagskommission, die die von den Abgeordneten und Regierungsmitgliedern im Hinblick auf den Dreier-Landtag eingebrachten Anträge vorberaten und aufgrund dieses Beratungsergebnisses auf die Tagesordnung des Dreier-Landtages gesetzt hatte. Auf die Tagesordnung gesetzt wurden insgesamt 26 Anträge, die die Sachbereiche Europa (3), Verkehr und Umwelt (7), Soziales, Gesundheit und Sicherheit (5), Bildung und Kultur (7 ) sowie Wirtschaft und Landwirtschaft (4) betrafen.
All diese Anträge sind vom Dreier-Landtag genehmigt und in der Folge, wie von der Geschäftsordnung vorgesehen, von den drei Landtagspräsidenten an die jeweilige Landesregierung, zwecks Umsetzung derselben, sowie vom geschäftsführenden Landtagspräsidenten, das heißt dem Präsidenten des Tiroler Landtages, dem Präsidenten des Landtages von Vorarlberg zur Kenntnisnahme und Information seiner Landesregierung übermittelt worden.
Sechste gemeinsame Landtagssitzung in Riva del Garda - Dreier-Landtag (29. Mai 2002) |
Die zweite Runde in der Ausrichtung der Dreier-Landtage schloss wieder der Trentiner Landtag mit der sechsten gemeinsamen Sitzung am 29. Mai 2002 in Riva del Garda ab.
Bei dieser gemeinsamen Sitzung standen insgesamt 28 Anträge, welche von der Interregionalen Landtagskommission in der Sitzung vom 3. April 2002 vorberaten und zur Behandlung im Dreier-Landtag zugelassen worden waren, zur Behandlung an. Von den 28 Anträgen waren 6 zum Thema "Europa, grenzüberschreitende Beziehungen und Minderheiten", 7 zum Themenbereich "Umwelt, Berggebiete und Landwirtschaft", 3 zum Thema "Kommunikations- und Verkehrswesen", 6 zu den Themenbereichen "Wirtschaft, Beschäftigung und Fremdenverkehr" sowie schließlich 6 zu den Themen "Kultur, Bildung und Sozialwesen" eingebracht worden.
Von diesen 28 Anträgen sind allerdings - um es gleich vorwegzunehmen - nur deren sechs vollständig behandelt worden, während zu den Anträgen zum zweiten Themenbereich "Umwelt, Berggebiete und Landwirtschaft" nur die Diskussion abgewickelt worden ist und die Abstimmung über die erwähnten Anträge sowie die Behandlung aller übrigen Anträge dem vorzeitigen Sitzungsabbruch zum Opfer gefallen sind.
Was war geschehen? In Zusammenhang mit der Behandlung des von den Abgeordneten Klotz und Pöder eingebrachten und von der Interregionalen Landtagskommission mit Änderungen zur Behandlung im Dreier-Landtag zugelassenen Antrages Nr. 6 betreffend die "Begnadigung, aus humanitären Gründen, der wegen der in den 60-er Jahren in Südtirol verübten Attentate verurteilten Personen" hatte die Mehrheit des Trentiner Landtages erstmals von der von der Geschäftsordnung vorgesehenen Möglichkeit der Durchführung einer getrennten Abstimmung nach Landtagen Gebrauch gemacht und sich bei der daraufhin im Sinne dieses Antrages durchgeführten getrennten Abstimmung mehrheitlich gegen den Antrag ausgesprochen. Im Sinne der Geschäftsordnung galt der Antrag damit als vom Dreier-Landtag abgelehnt und der Südtiroler und Tiroler Landtag brauchten über den Antrag erst gar nicht mehr abzustimmen.
Dieses überraschende Abstimmungsergebnis (es war das erste Mal, dass ein von der Interregionalen Landtagskommission vorberatener und auf die Tagesordnung des Dreier-Landtages gesetzter Antrag nicht auch dessen Zustimmung fand, noch dazu ein Antrag zu einem politisch so brisanten und sensiblen Thema wie dem der Begnadigung der sogenannten Südtirol-Aktivisten) beeinflusste den weiteren Sitzungsverlauf maßgeblich. Unmittelbar nach Verkündung des Abstimmungsergebnisses verließen nämlich die Einbringer des Antrages, die Abgeordneten Klotz und Pöder, sowie der Abgeordnete Leitner aus Protest den Sitzungssaal. Auch einige SVP-Abgeordnete verließen den Saal, um über das weitere Vorgehen zu beraten, während im Sitzungssaal selbst bis zur Mittagspause die Diskussion zu den Anträgen zum Thema "Umwelt, Berggebiete und Landwirtschaft" fortgesetzt wurde.
Der Nachmittagsteil der Sitzung begann dann mit einem Paukenschlag: der Vorsitzende der SVP-Fraktion Abgeordneter Baumgartner beantragte die sofortige Aufhebung der gemeinsamen Landtagssitzung mit der Begründung, dass das Abstimmungsergebnis zum vorhin erwähnten Antrag Nr. 6 einen Affront gegen das Südtiroler Volk darstelle und deshalb erst abgeklärt werden müsse, ob die Voraussetzungen für eine fruchtbare Zusammenarbeit noch gegeben seien. Innerhalb eines Jahres sollte - so der Vorschlag des Abgeordneten Baumgartner - der Dreier-Landtag erneut einberufen werden, um die restlichen auf der Tagesordnung aufscheinenden Anträge zu behandeln sowie den abgelehnten Antrag Nr. 6 erneut zu behandeln und diesmal zu genehmigen.
Nach diesem Antrag des Abgeordneten Baumgartner, der eine Reihe von Stellungnahmen zur Folge hatte, und einer kurzen Beratung der Landtagspräsidenten brachte der geschäftsführende Präsident Cristofolini schließlich den Antrag zur Abstimmung, die Sitzung fortzusetzen. Bei der entsprechenden Abstimmung, die auf Antrag des Abgeordneten Baumgartner getrennt nach Landtagen durchgeführt wurde, lehnte schließlich der Südtiroler Landtag den Vorschlag, die Sitzung und somit die laufenden Arbeiten des Dreier-Landtages fortzusetzen, mit großer Mehrheit (nur 3 Ja-Stimmen) ab. Daraufhin wurde die Sitzung sofort vorzeitig beendet mit Hinweis, dass die Interregionale Landtagskommission gegebenenfalls im Herbst einberufen werden würde, um eine Bewertung des Vorfalls vorzunehmen und weitere Schritte abzuklären.
Entgegen dieser Ankündung kam man unter den drei Landtagspräsidenten nach Rücksprache mit den in den jeweiligen Landtagen vertretenen politischen Kräften überein, in der sowohl im Land Tirol als auch in der Region Trentino-Südtirol zu Ende gehenden Legislatur (September 2003 in Tirol, November 2003 in Südtirol und Trentino) keine Schritte mehr in Richtung Wiederaufnahme der unterbrochenen gemeinsamen Sitzung zu unternehmen, sondern in der neuen Legislaturperiode einen neuen Dreier-Landtag (mit demzufolge neuen Anträgen) abzuhalten, für dessen Ausrichtung, unter Beibehaltung des vorgesehenen Rotationsverfahrens, wiederum der Südtiroler Landtag verantwortlich zeichnen sollte. Dieser neue Dreier-Landtag wurde für den 22. Februar 2005 in Meran anberaumt.
Siebte gemeinsame Landtagssitzung in Meran - Dreier-Landtag (22. Februar 2005) |
Im Sinne des Rotationsprinzips stand es nach der 6. gemeinsamen Sitzung vom 29. Mai 2002 in Riva del Garda dem Südtiroler Landtag zu, die dritte Runde in der zweijährlichen Ausrichtung der Dreier-Landtage zu eröffnen.
Diese insgesamt siebte Sitzung fand, wie bereits die zwei vorangegangenen in Südtirol abgehaltenen, wiederum im Kursaal in Meran statt, und zwar am 22. Februar 2005. Der Sitzung vorangegangen war, wie von der Geschäftsordnung vorgesehen, eine Sitzung der Interregionalen Landtagskommission am 20. Jänner 2005, in welcher die von den Abgeordneten und Regierungsmitgliedern der drei Länder innerhalb 3. Dezember 2004 eingebrachten Anträge überprüft wurden und aufgrund dieses Beratungsergebnisses die Tagesordnung des Dreier-Landtages erstellt wurde.
Auf die Tagesordnung gesetzt wurden neben einem von den Präsidenten der drei Landtage eingebrachten Vorschlag auf Abänderung der Geschäftsordnung des Dreier-Landtages insgesamt weitere 23 Anträge, die die Sachbereiche Europa, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und institutionelle Angelegenheiten (3), Wirtschaft, Landwirtschaft, Berggebiete und ländliche Entwicklung (6), Schule, Kultur und Jugend (4), Verkehr, Transporte, Umwelt und Zivilschutz (8) sowie Gesundheits- und Sozialwesen (2) betrafen. Alle diese Anträge wurden vom Dreier-Landtag genehmigt, davon 17 einstimmig. Politisch am umstrittensten war - was sich auch am Abstimmungsergebnis (12 Gegenstimmen) äußerte - der Antrag betreffend ein "gemeinsames Markenzeichen" für die Entwicklung des Tourismus in Trentino-Südtirol und in Tirol.
Längere Debattenbeiträge und ein differenziertes Stimmverhalten gab es auch beim Antrag "Verkehr - Einstufung der Länder als sensible Zone", wobei dabei sowohl die im Antrag enthaltene und an die Europäische Union gerichtete Aufforderung "das Projekt des Brennerbasistunnels mit Zulaufstrecken als prioritär anzuerkennen und geeignete finanzielle Mittel zu dessen Realisierung zur Verfügung zu stellen" als auch die an die jeweiligen Landesregierungen gerichtete Aufforderung "das Projekt des Brennerbasistunnels und der Zulaufstrecken zügig voranzutreiben" nicht ungeteilte Zustimmung fanden. Im Zuge einer Abstimmung nach getrennten Teilen stimmten nämlich jeweils fünf Abgeordnete gegen die genannten im Antrag enthaltenen Passagen.
Alle vom Dreier-Landtag genehmigten Anträge sind in der Folge, wie von der Geschäftsordnung vorgesehen, von den drei Landtagspräsidenten an die jeweilige Landesregierung und von der Geschäftsführenden Präsidentin, also von der Präsidentin des Südtiroler Landtages, dem Präsidenten des Vorarlberger Landtages zur Kenntnisnahme und Information der Vorarlberger Landesregierung übermittelt worden. Nach Ablauf eines Jahres werden die Landeshauptleute von Südtirol, Tirol und Trentino dem Geschäftsführenden Präsidenten - also dem Präsidenten des Tiroler Landtages, nachdem der nächste Dreier-Landtag im Land Tirol (voraussichtlich am 19. April 2007 in Innsbruck) stattfinden wird - einen ersten schriftlichen Bericht über die Umsetzung der anlässlich des Dreier-Landtages vom 22. Februar 2005 in Meran gefassten Beschlüsse übermitteln. Ein zweiter Bericht wird dann spätestens 60 Tage vor der nächsten Sitzung des Dreier-Landtages folgen.
Achte gemeinsame Landtagssitzung in Innsbruck - Dreier-Landtag (18. April 2007) |
Die achte gemeinsame Landtagssitzung fand am 18. April 2007 in Innsbruck statt und wurde vom Tiroler Landtag unter Präsident Prof. Ing. Helmut Mader ausgerichtet.
Der Sitzung vorausgegangen war am 1. März 2007 eine Sitzung der aus jeweils sieben Vertretern/Vertreterinnen der drei Landtage bestehenden Interregionalen Kommission. Aufgabe der Kommission war es, im Sinne der einschlägigen Geschäftsordnung, die insgesamt 27 von den Abgeordneten und Regierungsmitgliedern der drei Länder innerhalb 15. Jänner 2007 eingebrachten Beschlussanträge zu überprüfen, zur Behandlung im Dreier-Landtag zuzulassen oder nicht zuzulassen und aufgrund des Beratungsergebnisses die Tagesordnung für die Sitzung des Dreier-Landtages zu erstellen.
Von den insgesamt 27 eingebrachten Beschlussanträgen wurden deren 24 zur Behandlung im Dreier-Landtag zugelassen und demzufolge auf die Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung gesetzt, einer wurde von den Einbringern zurückgezogen und zwei Anträge wurden von der Kommission abgelehnt. Die 24 auf die Tagesordnung des Dreier-Landtages gesetzten Anträge wurden zwecks eines effizienteren und überschaubareren Ablaufes der Arbeiten und insbesondere der Debatte zu den Anträgen zu folgenden Themenschwerpunkten bzw. Sachbereichen zusammengefasst: Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Berggebiete und ländliche Entwicklung (4 Anträge), Schule, Kultur und Jugend (8 Anträge), Verkehr und Umweltschutz (6 Anträge) und Gesundheit, Sozialwesen und Sicherheit (6 Anträge) zusammengefasst. Alle diese Anträge sind dann vom Dreier-Landtag in der Sitzung vom 18. April 2007 genehmigt worden, 23 davon einstimmig. Einzige Ausnahme bildete der Antrag betreffend die Intensivierung der interregionalen Zusammenarbeit und Bündelung der Kräfte zur Herbeiführung einer Grundsatzentscheidung zum Bau des Brenner-Basistunnels, der mehrheitlich (8 Gegenstimmen) genehmigt wurde.
Im Sinne der einschlägigen Geschäftsordnung werden die Landeshauptleute von Südtirol, Tirol und Trentino über den Geschäftsführenden Landtagspräsidenten (diese Funktion hat der Präsident des Trentiner Landtages inne, da die nächste Sitzung des Dreierlandtages entweder im 2. Halbjahr 2009 oder im 1. Halbjahr 2010 im Trentino stattfinden wird) einen ersten schriftlichen Bericht über die Umsetzung seitens der jeweiligen Landesregierungen der vom Dreier-Landtag gefassten Beschlüsse vorlegen. Ein zweiter schriftlicher Bericht wird dann spätestens 60 Tage vor der nächsten Sitzung des Dreier-Landtages folgen. |