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Sonderausschüsse

Der Landtag kann im Sinne von Artikel 24 der Geschäftsordnung zur Prüfung bestimmter Angelegenheiten oder Gesetzentwürfe, die Sachgebiete von besonderem Interesse für das Land betreffen, Sonderausschüsse bestellen. Der Antrag auf Bestellung eines solchen Ausschusses kann von Abgeordneten oder von der Landesregierung gestellt werden.
In der laufenden Legislatur sind bisher drei Sonderausschüsse eingerichtet worden:

Sonderausschuss zur Überprüfung der Anträge auf Abänderung des Autonomiestatutes

Diesem Sonderausschuss kommen Aufgaben im Zusammenhang mit allfälligen Anträgen auf Abänderung des Autonomiestatutes zu. Anträge auf Abänderung des Autonomiestatutes können sowohl von einzelnen Landtagsabgeordneten oder der Landesregierung durch Einbringung eines in Artikel gegliederten Textes samt Begleitbericht als auch von Seiten der Zentralregierung oder Parlamentariern durch Einbringung eines Verfassungsgesetzentwurfes in der Abgeordnetenkammer oder im Senat gestellt werden. Laut Artikel 108-bis und 108-ter der Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages obliegt es einem Sonderausschuss, die von Abgeordneten oder der Landesregierung eingebrachten Anträge auf Abänderung des Autonomiestatutes nach dem für Gesetzentwürfe vorgesehenen Verfahren zu überprüfen bzw., im Falle von im Parlament eingebrachten Verfassungsgesetzentwürfen, die dem Landtag zur Abgabe einer Stellungnahme zugeleitet worden sind, diese zu überprüfen und eine Beschlussempfehlung für den Landtag auszuarbeiten.
Die Besonderheit dieses Sonderausschusses besteht darin, dass sie aus den Vorsitzenden aller Landtagsfraktionen oder deren Bevollmächtigten zusammengesetzt ist und dass bei den Abstimmungen jedes Ausschussmitglied über so viele Stimmen verfügt, als die Fraktion, der es angehört, Mitglieder hat (gewichtetes Stimmrecht). Der erwähnte Sonderausschuss ist mit Dekret des Landtagspräsidenten Nr. 4 vom 20. Jänner 2009, abgeändert mit  Dekret Nr. 27 vom 17. Februar 2011 und Nr. 26 vom 26. Februar 2013 ernannt worden. 

Zusammensetzung

Vorsitzender

  • (derzeit ist das Amt nicht besetzt)

Stellvertretende Vorsitzende

Schriftführer

Mitglieder

 

Sonderausschuss zur Erörterung und Vertiefung der Ortsnamensfrage

Der erwähnte Sonderausschuss ist im Sinne des Landtagsbeschlusses Nr. 1 vom 6.4.2011 mit Dekret der Landtagspräsidentin Nr. 52 vom 20. April 2011 ernannt worden. Er besteht aus dem/der Landtagspräsidenten/in, welcher als Vorsitzender fungiert, sowie einem Mitglied je Landtagsfraktion.
Die Landtagsfraktionen "Die Freiheitlichen" und "Süd-Tiroler Freiheit" haben die vorgesehene Namhaftmachung eines Vertreters/einer Vertreterin im Ausschuss nicht vorgenommen.

Zusammensetzung

Vorsitzender

Stellvertretender Vorsitzender

Schriftführerin

Mitglieder

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Sonderausschuss zur Erörterung und Vertiefung des Sachbereichs des Erlernens der Zweitsprache in Südtirol

Der erwähnte Sonderausschuss ist im Sinne des Landtagsbeschlusses Nr. 2 vom 6.4.2011 mit Dekret der Landtagspräsidentin Nr. 53 vom 20. April 2011 ernannt worden. Er besteht aus einem Mitglied je Landtagsfraktion.
Die Landtagsfraktionen "Die Freiheitlichen" und "Süd-Tiroler Freiheit" haben die vorgesehene Namhaftmachung eines Vertreters/einer Vertreterin im Ausschuss nicht vorgenommen.

Zusammensetzung

Vorsitzende

Stellvertretender Vorsitzender

Schriftführer

Mitglieder

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Erklärungen

(1) ab 1.1.2011 Vorsitzender der von ihm neu gebildeten Landtagsfraktion nach dem Austritt aus der Landtagsfraktion "Il Popolo della Libertà"
(2) ab 26.2.2013 als neuer Vorsitzender der SVP-Fraktion anstelle des Abg. Elmar Pichler Rolle