Hauptinhalt
Paritätische Kommission laut Artikel 84 Absatz 3 des Autonomiestatuts
Falls bei einer nach Sprachgruppen getrennten Abstimmung über eine Haushaltsgrundeinheit die Grundeinheit nicht die Mehrheit der Stimmen jeder einzelnen Sprachgruppe erhält, muss die Grundeinheit der paritätischen Kommission laut Artikel 84 Absatz 3 des Autonomiestatuts unterbreitet werden. Die Kommission setzt die endgültige Benennung der Grundeinheit und die endgültige Höhe des entsprechenden Ansatzes fest.
Die Kommission setzt sich aus zwei der deutschen und zwei der italienischen Sprachgruppe angehörenden Abgeordneten zusammen, die jeweils von den Abgeordneten der genannten Sprachgruppe namhaft gemacht und in der Folge vom Landtag gewählt werden.
Die Wahl der Mitglieder der paritätischen Kommission ist in der Landtagssitzung vom 4. Februar 2009 gemäß dem von den Abgeordneten der deutschen bzw. italienischen Sprachgruppe unterbreiteten bindenden Vorschlag erfolgt.
Der Kommission gehören folgende Abgeordnete an:
Zusammensetzung
Deutsche Sprachgruppe
- Berger Johann Karl (SVP)
- Durnwalder Alois (SVP)
Italienische Sprachgruppe
- Seppi Donato (UNITALIA - Movimento Iniziativa Sociale)
- Vezzali Maurizio (Il Popolo della Libertà)