Hauptinhalt
Paritätischer Ausschuss laut Artikel 84 Absatz 3 des Autonomiestatuts
Falls bei einer nach Sprachgruppen getrennten Abstimmung über eine Haushaltsgrundeinheit die Grundeinheit nicht die Mehrheit der Stimmen jeder einzelnen Sprachgruppe erhält, muss die Grundeinheit dem paritätischen Ausschuss laut Artikel 84 Absatz 3 des Autonomiestatuts unterbreitet werden. Der Ausschuss setzt die endgültige Benennung der Grundeinheit und die endgültige Höhe des entsprechenden Ansatzes fest.
Der Ausschuss setzt sich aus zwei der deutschen und zwei der italienischen Sprachgruppe angehörenden Abgeordneten zusammen, die jeweils von den Abgeordneten der genannten Sprachgruppe namhaft gemacht und in der Folge vom Landtag gewählt werden.
Die Wahl der Mitglieder des paritätischen Ausschusses ist in der Landtagssitzung vom 13. Februar 2019 gemäß dem von den Abgeordneten der deutschen bzw. italienischen Sprachgruppe unterbreiteten bindenden Vorschlag erfolgt.
Dem Ausschuss gehören folgende Abgeordnete an:
Zusammensetzung
Deutsche Sprachgruppe
- Kompatscher Arno (SVP)
- Köllensperger Paul (Team Köllensperger)
Italienische Sprachgruppe
- Repetto Sandro (Partito Democratico - Liste civiche/Demokratische Partei - Bürgerlisten)
- Vettori Carlo (Lega Alto Adige - Südtirol)