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Kommission für die Geschäftsordnung

Sie wird vom Landtagspräsidenten/von der Landtagspräsidentin nach Anhören der Fraktionsvorsitzenden ernannt. Die Kommission besteht aus dem Landtagspräsidenten/der Landtagspräsidentin als Vorsitzendem/Vorsitzender und fünf Abgeordneten. Zwei Mitglieder müssen der politischen Minderheit angehören. Der Kommission für die Geschäftsordnung obliegt die Vorprüfung aller Anträge auf Abänderung der Geschäftsordnung, die von den Abgeordneten eingebracht werden. Die Beratungsergebnisse werden dann dem Landtag zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.

In der ersten auf ihre Bestellung folgenden Landtagssitzung, das heißt in der Sitzung vom 16. Dezember 2008, hat Landtagspräsident Steger Dieter die Namen der von ihr zu Mitgliedern der Geschäftsordnungskommission berufenen Abgeordneten mitgeteilt. Diese Kommission, der der Landtagspräsident von Rechts wegen vorsteht, setzt sich demnach wie folgt zusammen:

Zusammensetzung

Präsident

Mitglieder

 

Download - Geschäftsordnung

  1. Geschäftsordnung (genehmigt mit Beschluss des Landtages vom 12. Mai 1993, Nr. 4, abgeändert und ergänzt mit Beschluss des Landtages vom 11. Dezember 2001, Nr. 7 und mit Beschluss des Landtages vom 7. Mai 2003, Nr. 5) [PDF 740 KB]