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Gesetzgebungsausschüsse

Die Gesetzgebungsausschüsse sind Hilfsorgane des Landtages. Sie werden gewissermaßen im Auftrag des gesamten Landtages tätig und haben die Aufgabe, die eingegangenen Gesetzentwürfe im Vorfeld ihrer Behandlung durch das Plenum fachlich zu überprüfen. Im Plenum des Landtages wird dann der vom Gesetzgebungsausschuss verabschiedete Text behandelt. Abgesehen von der Vorprüfung der ihnen vom Landtagspräsidenten/von der Landtagspräsidentin zugewiesenen Gesetzentwürfe legen die Gesetzgebungsausschüsse über die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten von sich aus oder im Auftrag des Landtages Berichte oder Anträge vor. Den Ausschüssen steht es auch frei, im Zuge der Neubearbeitung, der gegenseitigen Abstimmung und der Ergänzung mehrerer Gesetzentwürfe zu einem und demselben Fachgebiet einen eigenen Gesetzestext zwecks Vorlage an den Landtag auszuarbeiten. Die Anzahl der Gesetzgebungsausschüsse, deren Zuständigkeitsbereich und die Anzahl der Ausschussmitglieder werden mit Beschluss des Landtages festgelegt. Die Zusammensetzung jedes Gesetzgebungsausschusses muss der Stärke der Sprachgruppen, wie diese im Landtag vertreten sind, und nach Möglichkeit jener der Fraktionen entsprechen. Die Sitzungen der Gesetzgebungsausschüsse sind nicht öffentlich.

(Text: Zusammenfassung von Bestimmungen aus der Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages)

I. Gesetzgebungsausschuss

Institutionelle Angelegenheiten, Unterricht, Kultur, Sport, Entwicklungszusammenarbeit, internationale Beziehungen und Beziehungen des Landes zur EU, Kommunikationswesen;

I. Gesetzgebungsausschuss

(v.l.n.r.: Pardeller, Seppi, Klotz, Stirner, Noggler, Mair, Urzí, Pichler Rolle, Schuler)

Vorsitzender

Stellvertretende Vorsitzende

Schriftführer

Mitglieder

 

II. Gesetzgebungsausschuss

Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz, Raumordnung, öffentliche Gewässer und Energie

II. Gesetzgebungsausschuss

(v.l.n.r.: Noggler, Knoll, Zelger Thaler, Dello Sbarba, Hochgruber Kuenzer, Stocker, Baumgartner, Schuler, Vezzali)

Vorsitzende

Stellvertretender Vorsitzender

Schriftführer

Mitglieder

 

III. Gesetzgebungsausschuss

Finanzen und Vermögen, öffentliche Arbeiten, Industrie, Handel, Handwerk, Fremdenverkehr, Wirtschaftsprogrammierung, wissenschaftliche und technologische Forschung, Koordinierung der öffentlichen Finanzen und des Steuersystems;

III. Gesetzgebungsausschuss

(v.l.n.r.: Urzí, Heiss, Zelger Thaler, Tinkhauser, Baumgartner, Artioli, Munter, Stocker, Pichler Rolle)

Vorsitzender

Stellvertretender Vorsitzender

Schriftführerin

Mitglieder

IV. Gesetzgebungsausschuss

Arbeit und Berufe, Wohnbau, öffentliche Fürsorge, Gesundheitswesen, Ernährung, ehrenamtliche Tätigkeit, Transportwesen;

IV Gesetzgebungsausschuss

(v.l.n.r.: Munter, Hochgruber Kuenzer, Egger, Pardeller Stirner, Vezzali, Dello Sbarba, Pöder, Stocker)

Vorsitzende

Stellvertretender Vorsitzender

Schriftführer

Mitglieder

Anmerkungen

(1) anstelle der am 2. März 2011 zur Landtagspräsidentin gewählten Abgeordneten Julia Unterberger, die ihrerseits am 15.9.2010 anstelle des mit Urteil des Kassationsgerichtshofes für unwählbar und somit vom Landtagsmandat für verfallen erklärten Abg. Christian Egartner zum Ausschussmitglied gewählt worden war
(2) ab 1.1.2011 gehört der Abg. Maurizio Vezzali nicht mehr der Fraktion "Il Popolo della Libertà" an, sondern bildet die neue Fraktion "Il Popolo della Libertà - Berlusconi per l'Alto Adige"
(3) ab 1.1.2011 gehört der Abg. Alessandro Urzì nicht mehr der Fraktion "Il Popolo della Libertà" an, sondern bildet die neue Fraktion "Futuro e Libertà - Zukunft und Freiheit - Dagnì y liberté"
(4) ab 2.3.2011 anstelle des am 28.12.2010 verstorbenen Abg. Seppl Lamprecht

Download - Zuständigkeitsbereiche der Gesetzgebungsausschüsse