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Ausschuss für die Geschäftsordnung

Er wird vom Landtagspräsidenten/von der Landtagspräsidentin nach Anhören der Fraktionsvorsitzenden ernannt. Der Ausschuss besteht aus dem Landtagspräsidenten/der Landtagspräsidentin als Vorsitzendem/Vorsitzender und fünf Abgeordneten. Zwei Mitglieder müssen der politischen Minderheit angehören. Dem Ausschuss für die Geschäftsordnung obliegt die Vorprüfung aller Anträge auf Abänderung der Geschäftsordnung, die von den Abgeordneten eingebracht werden. Die Beratungsergebnisse werden dann dem Landtag zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.

In der ersten auf seine Bestellung folgenden Landtagssitzung, das heißt in der Sitzung vom 7. Juni 2011, hat Landtagspräsident Mauro Minniti die Namen der von ihm zu Mitgliedern des Ausschusses für die Geschäftsordnung berufenen Abgeordneten mitgeteilt.

Dieser Ausschuss, dem der/die Landtagspräsident/in von Rechts wegen vorsteht, setzt sich demnach wie folgt zusammen:

Zusammensetzung

Präsident

Mitglieder

Download - Geschäftsordnung

  1. Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages
    (genehmigt mit Beschluss des Landtages vom 12. Mai 1993, Nr. 4, abgeändert und ergänzt mit Beschluss des Landtages vom 11. Dezember 2001, Nr. 7, mit Beschluss des Landtages vom 7. Mai 2003, Nr. 5, mit Beschluss des Landtages vom 4. Mai 2011, Nr. 3, mit Beschluss des Landtages vom 9. März 2012, Nr. 2 und mit Beschluss des Landtages vom 18. April 2012, Nr. 6) [PDF 650 KB]