Hauptinhalt
- Inhalt dieser Seite
Landtagsinterne Regelungen
Dem Landtag steht die Befugnis zu, den internen Aufbau, einschließlich der Verwaltungsstruktur, die eigene Arbeitsweise und die seiner Organe sowie die verschiedenen Aspekte, die mit dem rechtlichen und wirtschaftlichen Status der Abgeordneten zusammenhängen, selbst zu regeln. Er tut dies, sofern nicht ausdrücklich eine gesetzliche Maßnahme vorgesehen ist, mit einem Beschluss in Form einer Verordnung. Wohl die wichtigste dieser sich vom Landtag selbst gegebenen Regelungen stellt die Geschäftsordnung dar, welche die gesamte Tätigkeit des Landtages und seiner Organe regelt und somit gewissermaßen die Spielregeln für den Ablauf der gesamten parlamentarischen Tätigkeit festschreibt.
Auf dieser Seite finden Sie den Wortlaut der erwähnten Geschäftsordnung sowie jenen der anderen geltenden landtagsinternen Regelungen.
Download - Geschäftsordnung
- Geschäftsordnung (genehmigt mit Beschluss des Landtages vom 12. Mai 1993, Nr. 4, abgeändert und ergänzt mit Beschluss des Landtages vom 11. Dezember 2001, Nr. 7 und mit Beschluss des Landtages vom 7. Mai 2003, Nr. 5) [PDF 740 KB]
Download - Geschäftsordnung Dreier-Landtag
- Geschäftsordnung für den Dreier Landtag [PDF 274 KB]
- Geschäftsordnung für die Interregionale Landtagskommission [PDF 325 KB]
Download - Verordnungen
- Verwaltungs- und Führungsstruktur des Südtiroler Landtages [PDF 128 KB]
- Bestimmungen über Entschädigungen, Vergütungen, Rückvergütungen sowie Abzüge bei Abwesenheit [PDF 106 KB]
- Verordnungen über die Leistungen zugunsten der Landtagsfraktionen und diesbezügliche Rechnungslegung [PDF 111 KB]
- Interne Verwaltungs- und Buchungsordnung des Südtiroler Landtages [PDF 107 KB]
- Planstellen- und Personalordnung des Südtiroler Landtages [PDF 126 KB]
- Offenlegung der Vermögenslage der Landtagsabgeordneten sowie der für die Wahlwerbung getätigten Ausgaben [PDF 651 KB]