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Untersuchungskommission

Ein letztes wichtiges Instrument zur Kontrolle und Überprüfung der Tätigkeit der Landesregierung ist die Einsetzung einer Untersuchungskommission. Diese erfolgt auf begründeten Antrag von wenigstens einem Viertel der Landtagsmitglieder, also auf Antrag von mindestens 9 Abgeordneten; in der Kommission ist jede Landtagsfraktion mit einem von ihr namhaft gemachten Mitglied vertreten. Im Antrag an den Landtagspräsidenten/die Landtagspräsidentin muss der zu untersuchende Gegenstand angegeben werden. Bei allfälligen Abstimmungen in der Kommission verfügt jedes Mitglied über so viele Stimmen, als die Fraktion, der es angehört, Mitglieder hat.
Die Kommission holt Auskünfte, Informationen und Unterlagen über den Gegenstand der Untersuchung ein und legt dem Landtag nach Abschluss der Arbeiten einen Bericht über die Ergebnisse und die Schlussfolgerungen vor. Sie kann auch Vorschläge unterbreiten.