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Mitwirkungsfunktion
Der Landtag übt diese Aufgabe, die darin besteht, der Landesregierung Vorgaben für deren Tätigkeit zu erteilen, vor allem durch Beschlussanträge und Beschlussanträge zu den Landesgesetzentwürfen (Tagesordnungen) aus.
Download - Der Landtag im Überblick
- Der Landtag im Überblick [PDF 137 KB]