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Wortprotokolle der Landtagssitzungen (XI. Legislatur)
Jede öffentliche Landtagssitzung wird aufgezeichnet. Die Aufzeichnung wird dann abgeschrieben und nach einer amtsinternen Redigierung, die auf eine möglichst getreue Wiedergabe des gesprochenen Wortes Wert legt, endgültig druckgelegt.
Ein Wortprotokoll gibt, wie schon der Name sagt, das gesprochene Wort wieder, d.h. die einzelnen Wortmeldungen werden grundsätzlich nicht in die andere Sprache übersetzt und es wird somit kein zweisprachiges Wortprotokoll erstellt.
Die Wortprotokolle stehen als PDF-Dateien zur Verfügung.
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