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Die Gesetzgebungskommissionen
1. Gesetzgebungskommission 2. Gesetzgebungskommission 3. Gesetzgebungskommission 4. Gesetzgebungskommission
Die Gesetzgebungskommissionen sind Hilfsorgane des Landtages. Sie werden gewissermaßen im Auftrag des gesamten Landtages tätig und haben die Aufgabe, die eingegangenen Gesetzentwürfe im Vorfeld ihrer Behandlung durch das Plenum fachlich zu überprüfen. Im Plenum des Landtages wird dann der von der Gesetzgebungskommission verabschiedete Text behandelt. Abgesehen von der Vorprüfung der ihnen vom Landtagspräsidenten/von der Landtagspräsidentin zugewiesenen Gesetzentwürfe legen die Gesetzgebungskommissionen über die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten von sich aus oder im Auftrag des Landtages Berichte oder Anträge vor. Den Kommissionen steht es auch frei, im Zuge der Neubearbeitung, der gegenseitigen Abstimmung und der Ergänzung mehrerer Gesetzentwürfe zu einem und demselben Fachgebiet einen eigenen Gesetzestext zwecks Vorlage an den Landtag auszuarbeiten. Die Anzahl der Gesetzgebungskommissionen, deren Zuständigkeitsbereich und die Anzahl der Kommissionsmitglieder werden mit Beschluss des Landtages festgelegt. Die Zusammensetzung jeder Gesetzgebungskommission muss der Stärke der Sprachgruppen, wie diese im Landtag vertreten sind, und nach Möglichkeit jener der Fraktionen entsprechen. Die Sitzungen der Gesetzgebungskommissionen sind nicht öffentlich.
(Text: Zusammenfassung von Bestimmungen aus der Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages)
1. Gesetzgebungskommission Institutionelle Angelegenheiten, Unterricht, Kultur, Sport, Entwicklungszusammenarbeit, internationale Beziehungen und Beziehungen des Landes zur EU, Kommunikationswesen;
2. Gesetzgebungskommission Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz, Raumordnung, öffentliche Gewässer und Energie
3. Gesetzgebungskommission Finanzen und Vermögen, öffentliche Arbeiten, Industrie, Handel, Handwerk, Fremdenverkehr, Wirtschaftsprogrammierung, wissenschaftliche und technologische Forschung, Koordinierung der öffentlichen Finanzen und des Steuersystems
4. Gesetzgebungskommission Arbeit und Berufe, Wohnbau, öffentliche Fürsorge, Gesundheitswesen, Ernährung, ehrenamtliche Tätigkeit, Transportwesen
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Ab 13.7.2004 anstelle des ins Europaparlament gewählten Abg. Sepp Kusstatscher |
| (2) |
Ab 7.6.2005 anstelle des zum Bürgermeister gewählten Abg. Albert Pürgstaller |
| (3) |
Ab 7.6.2006 anstelle der ins Parlament gewählten Abg. Michaela Biancofiore |
| (4) |
Ab 11.10.2006 anstelle des aus der Kommission zurückgetretenen Abg. Mauro Minniti |
| (5) |
Ab 1.6.2007 gehört die Abg. Dr. Eva Klotz nicht mehr der Fraktion "Union für Südtirol" an, sondern bildet die neue Fraktion "SÜD-TIROLER FREIHEIT - Freies Bündnis für Tirol" |
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